Es stehen 20 Millionen Laserdrucker in den Innenräumen in Deutschland.
Bei einer Seite Druck aus einem Laserdrucker entstehen Milliarden ultrafeine
Partikel. Diese Partikel können in die Lunge, in jede Zelle bis ins Gehirn
eindringen.
Es stehen 20 Millionen Laserdrucker in den Innenräumen in Deutschland.
Bei einer Seite Druck aus einem Laserdrucker entstehen Milliarden ultrafeine
Partikel. Diese Partikel können in die Lunge, in jede Zelle bis ins Gehirn
eindringen.
„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.“1
Diese Definition des Behindertengleichstellungsgesetzes bildet die Grundlage für wachsende Anstrengungen von Politik und Wirtschaft, Arbeitsplätze und Lebensräume insgesamt so zu gestalten, dass sie ausnahmslos von jedem Menschen bestimmungsgemäß und ohne Einschränkungen nutzbar sind.
In der allgemeinen öffentlichen Wahrnehmung beschränken sich die Anstrengungen zur Herstellung von Barrierefreiheit auf sichtbare Maßnahmen wie Fahrstühle und Rollstuhlrampen sowie Leit- und Informationssysteme für Blinde und Gehörlose. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass diese einerseits im Alltag für jedermann sichtbar sind und andererseits Menschen mit Behinderungen des Bewegungsapparates, des Gehörs oder der Sehfähigkeit den erkennbar größten Teil der rund acht Millionen in Deutschland als schwerbehindert anerkannten Menschen darstellen. Der Verlust von Gliedmaßen sowie andere Funktionseinschränkungen des Bewegungsapparates oder Taub- und Schwerhörigkeit sowie Sehbehinderungen sind jedoch nur einige der heute bereits als Merkmale einer Schwerbehinderung anerkannter Gründe. Neben bereits umfassend erforschten überwiegend organischen Erkrankungen gewinnen Umweltkrankheiten immer mehr an Bedeutung und werden in zunehmendem Maße im Hinblick einer Bewertung als Behinderung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) diskutiert.
Multiple Chemikaliensensibilität (MCS) – Behinderung durch Empfindlichkeit
Ihrer Symptomatik entsprechend wird die Multiple Chemikaliensensibilität gelegentlich auch als moderne neue Allergieerkrankung bezeichnet. MCS, ME/CFS (Chronische Fatigue Syndrom), Fibromyalgie und EHS (Elektrosensibilität) u.a. werden als chronisch-entzündliche Multisystem-Erkrankungen eingestuft. Einfach ausgedrückt löst bei einer MCS z.B. der Kontakt zu bestimmten Chemikalien unspezifische Beschwerden aus. Diese gehen von Hautreaktionen, über Kopfschmerzen und Symptome des Magen-Darm-Traktes, bis hin zu Atemnot und schweren Störungen verschiedener Organsysteme. In Folge subjektiv wahrgenommener Symptome und daraus resultierender Einschränkungen, kommt es häufig zu psychischen Begleiterkrankungen.
Die MCS wird erst seit einigen Jahren intensiver erforscht, sodass ihr Krankheitsbild, die Diagnostik und mögliche Therapien noch kontrovers diskutiert werden. Auch die genauen Ursachen sind bisher nicht abschließend erforscht, eine vorausgehende längerfristige Disposition gegenüber den später Reaktionen auslösenden oder ihnen verwandten Stoffen gilt jedoch als nicht unwahrscheinlich. Völlig außer Acht gelassen werden verstärkende Wechselwirkungen verschiedener, potentiell kanzerogener Umweltgifte mit hochfrequenten elektromagnetischen Feldern.
Aufgrund der dokumentierten Symptomatik und verbundener Einschränkungen im Alltag, erlauben die Regelungen des Sozialgesetzbuches in §2 SGB IX eine Einstufung der MCS als Behinderung. Entsprechend müssen die speziellen Bedürfnisse von Menschen mit MCS auch vor dem Hintergrund des im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) verbrieften Rechts auf gleichberechtigte Teilhabe und Herstellung von Barrierefreiheit betrachtet werden.
MCS und Laserdrucker – Barrierefreiheit konsequent denken und umsetzen
Als auslösende Umweltstoffe einer Chemikaliensensibilität sind vor allen Dingen Holzschutzmittel, Lösungsmittel, Insektizide, Schwermetalle, Desinfektionsmittel und Duftstoffe bekannt. Der regelmäßige und insofern für eine Anerkennung der MCS relevante Kontakt mit diesen Stoffen beschränkt sich vor allen Dingen auf bestimmte Berufsgruppen, für die der Umgang mit ihnen charakteristisch ist. Unbeachtet bleibt dabei jedoch in vielen Fällen vor allen Dingen der Kontakt mit metallischen Partikeln.
Laserdrucker sind heute ein selbstverständlicher Bestandteil des Arbeitslebens. Zudem finden sie immer weiter Zugang auch in private Haushalte. Hierzu hat insbesondere durch die Corona-Pandemie katalysierte Boom der Arbeit im Homeoffice beigetragen.
„So selbstverständlich wie heute Laserdrucker in jedem gewerblichen Büro, in jeder Behörde und zunehmend im improvisierten Homeoffice in Küche, Wohn- oder Schlafzimmer stehen, so wenig machen sich deren Nutzer Gedanken darüber, was mit dem eigentümlichen Geruch, den viele dieser Geräte verströmen, im Hinblick auf ihre Gesundheit verbunden sein könnte“, erklärt Heike Krüger, Vorstand von nano-Control, Internationale Stiftung. „Für Betroffene einer Multiplen Chemikaliensensibilität ist das mehr als eine abstrakte Gefahr, sondern eine konkrete Belastung, die ihnen die Teilnahme am Arbeitsleben und sogar am öffentlichen Leben unmöglich machen kann. Darüber hinaus kann heute nicht ausgeschlossen werden, dass längerfristiger Kontakt zu den von Laserdruckern ausgestoßenen Nanopartikeln sogar ein Auslöser der MCS ist.“
Im Betrieb eines Laserdruckers werden Ultrafeine (UFP) und Nanopartikel an die Umgebungsluft abgegeben und gelangen über die Atemluft in den menschlichen Körper. Aufgrund ihrer geringen Größe (die Wissenschaft definiert ihre Größe zwischen 1 und 100 nm) gelangen Nanopartikel über die Haut und die Atemwege in den Blutkreislauf und überschreiten auch die wichtige Blut-/Hirnschranke.
Über die Zusammensetzung von Tonerpulver aus Laserdruckern ist wenig bekannt. Hersteller hüten Informationen als Geschäftsgeheimnisse. Die von nano-Control in Analysen nachgewiesen enthaltenen metallischen Partikel, Kohlenstoffe und flüchtigen organischen Verbindungen wurden jedoch bereits in zahlreichen Studien als mutmaßlich toxisch und potenziell karzinogen bewertet. Ihre Bedeutung im Zusammenhang mit einer Multiplen Chemikaliensensibilität wird von offizieller Seite bisher, wie die Erkrankung selbst, weitgehend ignoriert.
„Wir können uns des Eindrucks nicht erwehren, dass verantwortliche Stellen wie das Umweltbundesamt hier ganz bewusst die Augen vor einem Problem mit wachsender Bedeutung verschließen“, mutmaßt Heike Krüger. „Laserdrucker erhalten sogar Unbedenklichkeitsnachweise wie den Blauen Engel, einfach weil der Ausstoß ultrafeiner Partikel hierbei nicht berücksichtigt wird und in unseren Augen deutlich zu hohe Grenzwerte für den Ausstoß von Nanopartikeln angesetzt werden.“
Aus dem Blickwinkel der Barrierefreiheit müssen auch Laserdrucker-Emissionen hinterfragt werden, wenn diese Grund zur Annahme geben, Symptome einer MCS auslösen zu können, die wiederum Betroffenen die Teilhabe am öffentlichen und am Arbeitsleben verwehren. Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) formuliert dahingehend:
„Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können.“2
Im Umkehrschluss bezieht sich Barrierefreiheit nicht allein auf bauliche Barrieren, sondern allgemein auf umweltbedingte Hindernisse, zu denen auch eine vermeidbare Belastung der Umgebungsluft gerechnet werden muss.
nano-Control fordert Barrierefreiheit durch Regelungen für Laserdrucker
Für Menschen mit einer nachgewiesenen Multiplen Chemikaliensensibilität in Verbindung mit von Laserdruckern ausgestoßenen Partikeln ist der Aufenthalt in geschlossenen Räumen eine nach BGG nicht zumutbare Belastung. Die Bedingungen sind hierbei im Homeoffice zusätzlich erschwert und verursachen oft eine dauerhafte Belastung. Außerdem warnt nano-Control vor allen Dingen vor den Gefahren, die für Kinder von Laserdruckern im heimischen Umfeld aber auch in Schulen und anderen Einrichtungen ausgehen.
„Nach unserer Überzeugung haben Laserdrucker und Kopierer im Wohnbereich nichts zu suchen und sollten grundsätzlich kritisch betrachtet werden“, betont Heike Krüger. „Wo nicht vollständig auf sie verzichtet und stattdessen zum Beispiel Tintendrucker eingesetzt werden können, müssen sie in separaten Räumen betrieben und mit geeigneten Filtern ausgestattet werden. Nur so lässt sich gleichzeitig Umwelt- und Gesundheitsschutz umsetzen und dabei die Ziele einer sinnvollen Barrierefreiheit auch für MCS-Erkrankte erreichen.“
Mit einem umfassenden 10-Punkte-Plan für die Innenraumluft und die Umweltmedizin appelliert nano-Control an Verantwortliche in Politik und Gesundheitswesen. Zentrale Forderungen sind hierbei die Umsetzung von Schutzmaßnahmen wie aktiver Aufklärung über die Risiken der Laserdrucker-Emissionen sowie die Einführung von sinnvollen Grenzwerten, verpflichtende Warnhinweise aber auch die Anerkennung von bereits diagnostizierten Folgeschäden und die Entschädigung und Versorgung Betroffener, auch in Hinblick auf die Barrierefreiheit.
„Wir sind uns bewusst und erleben in unserer Arbeit tagtäglich, dass unsere Forderungen bei den Verantwortlichen aus Industrie, Wirtschaft sowie Politik und Verwaltung auf wenig Gegenliebe und leider oft auf taube Ohren stoßen“, erklärt Heike Krüger. „Wir sehen aber auch, dass der Umgang mit dem Problem Laserdrucker-Emissionen viel zu sorglos ist und durch die Realitäten des Arbeitsalltags immer mehr an besorgniserregender Bedeutung gewinnt. Hier muss aktiv gegengesteuert werden, um den berechtigten Bedürfnissen Betroffener gerecht zu werden und dem Entstehen sowie der Ausbreitung neuer Erkrankungen wie der MCS und deren gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Folgen frühzeitig entgegenzuwirken.“
Autor: Florian Mittelmerten, Prime Kontext
Quellen:
1 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), §4
2 § 2 SGB IX Begriffsbestimmungen
Herzlichen Glückwunsch Prof. Michael Braungart – von uns allen
Wenn Du den Ehrenpreis des Deutschen Nachhaltigkeitspreises als „Vater“ des Cradle-to-Cradle-Prinzips nicht verdient hast, wer dann! Wir, die Ehrenamtlichen der Stiftung nano-Control sind stolz, dass wir Dich als Schirmherrn gewinnen konnten. Es ist uns eine Ehre.
Du hast vor fast 30 Jahren dafür gesorgt, dass wir den „richtigen“ Weg eingeschlagen haben und damit die Saat für unsere Arbeit gelegt. Du hast uns geholfen, Wissen zu schaffen. Das Hamburger Umweltinstitut hat zu Beginn Untersuchungen zu den Laserdrucker-Emissionen gemacht. Ein Kreis von Experten entwickelte sich.
„Gesundheitsgefahren durch Laserdrucker in Gebäuden sowie Lösungsstrategien“
25 Studenten der Leuphana Universität Lüneburg arbeiteten im Wintersemester 2021/2022 unter der Leitung von Prof. Dr. Michael Braungart an diesem Thema. Während der abschließenden Konferenzwoche im März tauschten sich Studenten mit Dr. Heinz-Jörn Moriske, vormals Geschäftsführer der Innenraumlufthygiene-Kommission beim Umweltbundesamt, im Seminarplenum aus.
Wurde hier endlich ein Paradigmenwechsel eingeläutet?
Prof. Dr. Braungart und Dr. Heinz-Jörn Moriske zeigten Fakten auf, die für eine gute Raumluftqualität wichtig sind und für künftige verpflichtende Regelungen für die Innenraumluftqualität als Basis dienen können. 1
Liebe Stifter, Förderer und Paten, liebe Teammitglieder, liebe Freunde und Leser!
Das Jahr 2021 stand leider wiederum unter dem Einfluss der Corona-Pandemie. Wir bedanken uns bei allen Aktiven für ihren außerordentlichen Einsatz unter den ungewöhnlichsten Bedingungen.
Wir bedanken uns ganz besonders bei unseren Partnern und Paten Tesa SE und Riensch + Held. Ihre Unterstützung ist für uns und unsere Arbeit außerordentlich wichtig, denn auch sie arbeiten an dem Ziel, die Innenraumluft von Schadstoffen zu befreien. Es zeigt sich heute mehr als jemals zuvor die existenzielle Notwendigkeit für alle Menschen, die Atemluft besonders auch in Innenräumen rein zu halten und Luftschadstoffe bestmöglich zu reduzieren. Dies gilt gerade auch in Bezug auf den SARS-COV2-Virus, denn der Virus nutzt auch Laserdrucker-Emissionen als Transportweg von Mensch zu Mensch.
Wir als Stiftung arbeiten weiter daran, Politik, Wissenschaft, den Bildungssektor, die Medien wie auch die Bevölkerung direkt zu informieren, um verbindliche, gesetzlich verankerte Regeln für die Qualität der Innenraumluft und damit den notwendigen Gesundheitsschutz zu erreichen. Sie helfen uns mit Ihrem Beitrag maßgeblich bei dieser Arbeit .
Vielen Dank für das entgegengebrachte Vertrauen.
Die Mitglieder des Förderkreises sichern uns verlässlich die Basis für die kontinuierliche Arbeit, die wir satzungsgemäß ausführen. Viele von Ihnen sind selbst schwer erkrankt und es ist sicherlich für viele von Ihnen nicht einfach, diesen Beitrag zu leisten. Wir sehen dieses außergewöhnliche Engagement und bedanken uns dafür von Herzen.
Wir danken Euch
Botschafterin : Schauspielerin Inez Bjørg David
Schirmherr : Prof. Michael Braungart
Gründer und wissenschaftlicher Leiter des
Hamburger Umweltinstituts und
Professor an der Leuphana Universität Lüneburg
An die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland Dr. Angela Merkel
Den Bundespräsidenten Dr. Frank-Walter Steinmeier
Die Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen der Länder
Die Bundesumweltministerin Svenja Schulze
Den Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
Die Gesundheitsminister und Gesundheitsministerinnen der Länder
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel, sehr geehrter Herr Bundespräsident Dr. Steinmeier, sehr geehrte Frau Schulze, sehr geehrter Herr Bundesminister Spahn, sehr geehrte Damen und Herren Ministerpräsidenten, sehr geehrte Damen und Herren,
die Corona Pandemie hält uns Menschen weltweit seit mehr als einem Jahr in Atem. Tagtägliche Meldungen bezüglich der Gefahren verunsichern uns mehr und mehr. Die Vielzahl der unterschiedlichen Regelungen lassen unser Land zunehmend ermüden.
Wir möchten Ihnen die neuesten Erkenntnisse aus der Wissenschaft in einem Übersichtspapier der Stiftung nano-Control überbringen. Internationale Forschung, auch aktuell aus der Aerosolforschung zeigt die Problematik bezogen auf die in den Innenräumen üblicherweise vorhandenen Partikeln und den SARS-CoV-2 Viren auf.
Das Corona-Virus trifft uns Menschen mitten ins Herz. Industrienationen mit einer hohen Luftverschmutzung und einer immer älter werdenden Bevölkerung sind in dieser Pandemie besonders betroffen.
Die Wissenschaft hat im Jahr 2020 in Rekordzeit und in einer bisher einmaligen weltweiten Zusammenarbeit neueste Erkenntnisse für den Kampf gegen das Corona-Virus gewinnen können. Schon im April 2020 meldeten Forscher weltweit, dass sie Zusammenhänge sähen zwischen hoher Feinstaubbelastung und der Sterblichkeit bei Sars-CoV-2-Infektionen.
Viele Menschen leiden „z. B. an Herzkreislauf- und Atemwegserkrankungen, Diabetes, Leber- und/oder Nierenerkrankungen, Krebserkrankungen oder sind durch Risikofaktoren wie Adipositas und Rauchen belastet. Ein höheres Risiko tragen grundsätzlich Menschen mit einem unterdrückten Immunsystem.“ 1
„Wenn die langfristige Belastung durch Luftverschmutzung und eine Infektion mit SARS-CoV-2 zusammenkommen, dann wirkt sich das negativ auf die Gesundheit aus – insbesondere auf Herz- und Blutgefäße“, erklärte der Kardiologe und Ko-Autor der Studie, Thomas Münzel. Er hält es für wahrscheinlich, dass Luftverschmutzung das Risiko an COVID-19 zu erkranken sowie auch Herzproblematiken erhöht.“ 2
„Wir schätzen, dass schon in den ersten zwei Wochen der Lockdowns weltweit etwa 7400 vorzeitige Todesfälle und 6600 Fälle von Asthma bei Kindern vermieden wurden“, sagt Seniorautor Jos Lelieveld vom Max-Planck-Institut für Chemie. Ein Großteil dieser Fälle geht dabei auf die zumindest regional deutlich verringerte Feinstaubbelastung zurück. 3
Die Außenluft hat sich in den ersten Monaten der Pandemie stark verbessert, aber was ist mit der Innenraumluft?
Europäer verbringen über 90 % ihrer Zeit in Innenräumen. Damit ist die Belastung durch Luftverschmutzung in Innenräumen (einschließlich Chemikalien) ein sehr wichtiger Gesundheits-risikofaktor, der kontrolliert und reduziert werden muss (WHO, 2015). Bis heute gibt es keine Aktivitäten unserer Politik, sich diesem in vieler Hinsicht lebenswichtigem Thema anzunehmen.
Die Wissenschaft hat im Jahr 2020 in Rekordzeit und in einer bisher einmaligen weltweiten Zusammenarbeit neueste Erkenntnisse für den Kampf gegen das Corona-Virus gewinnen können.
Im Rahmen dieser Forschungen erhielt auch die Stiftung nano-Control die einmalige Chance neues, zusätzliches Wissen zu der Thematik „Schutz der Innenraumluft“ zu generieren. Dieser Wissenszuwachs, basierend auf neuesten Forschungsergebnissen, hätte unter „normalen“ Umständen in solch einer kurzen Periode niemals stattgefunden.
Seit 25 Jahren weist die Stiftung nano-Control auf die Gefahren durch Emissionen in Innenräumen hin; in diesem Zusammenhang ganz besonders auf die Gefahren beim Betrieb von Laserdruckern und Kopierern (tonerbasierte Drucksysteme), welche technologiebedingt besonders viele Partikel im Bereich der ultrafeinen – und Nanopartikel emittieren. Nicht die gravimetrische Masse, so aber die Partikelanzahl und die Feinheit dieser Partikel, bilden die Gefahren.
Verbindliche gesetzliche Regelungen für diese Innenraum-Luftbelastungen gibt es in Deutschland und in der EU bis heute nicht.
Hier könnte sich nun Bahnbrechendes entwickeln, wenn wir den Schutz der Innenraumluft jetzt endlich mit der notwendig gegebenen Priorität behandeln und entsprechende Maßnahmen ergreifen.
Wir, die Stiftung nano-Control und mit ihnen ca. 4.000 Menschen, die sich bei nano-Control im Laufe von 20 Jahren als Betroffene gemeldet haben, studierten mit großem Interesse und Verwunderung die Antwort der Bundesregierung. All diese Menschen sind vermutlich erkrankt durch die Emissionen aus Laserdruckern.
Wir Laien haben uns mithilfe von Experten in die Materie vertieft. Die Erkenntnisse möchten wir Ihnen hier als Übersichtspapier zeigen.
Studien und Gegenstudien. Große Diskussionen mit Behörden, Verbänden, Herstellern, Wissenschaftlern seit mehr als 15 Jahren zeigen uns, dass es nicht so einfach ist, ein gesetzlich verbrieftes Recht, gesund zu leben, durchzusetzen, aber auch die Umsetzung der WHO-Forderung zu erreichen:
Liebe Eltern,
wir alle wollen, dass unsere Kinder die besten Möglichkeiten bekommen, gesund aufzuwachsen, die besten Bildungschancen zu bekommen und ein glückliches Leben zu führen.
Die Stiftung nano-Control ist entstanden, um eine dieser Rahmenbedingungen zu schützen: die Innenraumluft. Wir halten uns 80 – 90 % unserer Zeit, bis zu 20 Stunden im Innenraum auf. [1] Heute haben wir hierfür noch keine Regeln. Doch ist dies für jeden von uns existentiell. Bei uns haben sich 4.000 Menschen gemeldet, die unter den Wirkungen der Ultrafeinstäube und metallischen Nanopartikel aus Laserdruckern und Kopierern unter teils schweren Symptomen und Erkrankungen leiden. [2]
Lesen Sie weiter auf der Seite der DGUHT e.V.
Autorin: Heike Krüger
Vorstand-Vorsitzende nano-Control, Internationale Stiftung
Atmen heißt Leben – Schutz vor Feinstaub aus dem Laserdrucker
www.nano-control.org
Artikel geprüft durch Prof. Dr. Schweisfurth (Leiter des wissenschaftlichen Beirats der DGUHT e.V.)
nano-Control, Internationale Stiftung
c/o Heike Krüger, Vorstand
Zum Hägerdorn 13
27318 Hoya
Deutschland
Kontakt aufnehmen »
Wir verwenden Cookies allein um Ihre Nutzererfahrung zu verbessern. Wir empfehlen Ihnen daher, alle Cookies zu erlauben. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung. | Impressum.
zu den EinstellungenEinstellungen beibehaltenWir verwenden Cookies allein um Ihre Nutzererfahrung zu verbessern.
Wir empfehlen Ihnen daher, alle Cookies zu erlauben. Sie können jedoch mit nur den notwendigen Cookies fortfahren.
Im folgenden Reitern erfahren Sie mehr über den Einsatz von Cookies auf unsere Website.
Diese Cookies sind zwingend erforderlich, um Grundfunktionen auf dieser Website zu ermöglichen.
Da diese Cookies zur Bereitstellung der Website zwingend erforderlich sind, können Sie sie nicht ablehnen, ohne die Funktionsweise unserer Website zu beeinträchtigen. Sie können sie blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browser-Einstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Website erzwingen.
Wir nutzen externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse sammeln, sind diese ohne Ihre Genehmigung zunächst deaktiviert. Bitte beachten Sie, dass dies die Funktionalität und das Erscheinungsbild unserer Website beeinträchtigen kann.
Einbettungen von Vimeo und Youtube-Videos:
Weitere Informationen zu Cookies und unseren Datenschutzrichtlinien finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Datenschutzerklärung