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zum Thema Gesundheitsgefahren durch Tonerstäube und Emissionen aus Laserdrucksystemen.
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Es stehen 20 Millionen Laserdrucker in den Innenräumen in Deutschland.
Bei einer Seite Druck aus einem Laserdrucker entstehen Milliarden ultrafeine
Partikel. Diese Partikel können in die Lunge, in jede Zelle bis ins Gehirn
eindringen.
Liebe Stifter, Unterstützer, Betroffene, Teammitglieder, Interessierte, sehr geehrte Damen und Herren,
wir wollen Ihnen heute einfach nur Danke sagen. Sie haben mit Spenden, mit aktivem Engagement, als Geschäftspartner, als stiller Begleiter oder auch als Interessierte am Geschehen des vergangenen Jahres teilgenommen.
Dies motiviert uns sehr, unsere Arbeit erfolgreich fortzuführen und zeigt uns Ihre Wertschätzung.
Schenken heißt, einem anderen etwas geben, was man am liebsten behalten möchte. – Selma Lagerlöf
Wir wünschen Ihnen eine schöne, besinnliche Weihnachtszeit, einen guten Rutsch und von ganzem Herzen Gesundheit, Glück, Erfolg, Frieden und Freude.
Herzlichen Dank, dass Sie bei uns sind
Vorstand der Stiftung nano-Control
„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.“1
Diese Definition des Behindertengleichstellungsgesetzes bildet die Grundlage für wachsende Anstrengungen von Politik und Wirtschaft, Arbeitsplätze und Lebensräume insgesamt so zu gestalten, dass sie ausnahmslos von jedem Menschen bestimmungsgemäß und ohne Einschränkungen nutzbar sind.
In der allgemeinen öffentlichen Wahrnehmung beschränken sich die Anstrengungen zur Herstellung von Barrierefreiheit auf sichtbare Maßnahmen wie Fahrstühle und Rollstuhlrampen sowie Leit- und Informationssysteme für Blinde und Gehörlose. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass diese einerseits im Alltag für jedermann sichtbar sind und andererseits Menschen mit Behinderungen des Bewegungsapparates, des Gehörs oder der Sehfähigkeit den erkennbar größten Teil der rund acht Millionen in Deutschland als schwerbehindert anerkannten Menschen darstellen. Der Verlust von Gliedmaßen sowie andere Funktionseinschränkungen des Bewegungsapparates oder Taub- und Schwerhörigkeit sowie Sehbehinderungen sind jedoch nur einige der heute bereits als Merkmale einer Schwerbehinderung anerkannter Gründe. Neben bereits umfassend erforschten überwiegend organischen Erkrankungen gewinnen Umweltkrankheiten immer mehr an Bedeutung und werden in zunehmendem Maße im Hinblick einer Bewertung als Behinderung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) diskutiert.
Multiple Chemikaliensensibilität (MCS) – Behinderung durch Empfindlichkeit
Ihrer Symptomatik entsprechend wird die Multiple Chemikaliensensibilität gelegentlich auch als moderne neue Allergieerkrankung bezeichnet. MCS, ME/CFS (Chronische Fatigue Syndrom), Fibromyalgie und EHS (Elektrosensibilität) u.a. werden als chronisch-entzündliche Multisystem-Erkrankungen eingestuft. Einfach ausgedrückt löst bei einer MCS z.B. der Kontakt zu bestimmten Chemikalien unspezifische Beschwerden aus. Diese gehen von Hautreaktionen, über Kopfschmerzen und Symptome des Magen-Darm-Traktes, bis hin zu Atemnot und schweren Störungen verschiedener Organsysteme. In Folge subjektiv wahrgenommener Symptome und daraus resultierender Einschränkungen, kommt es häufig zu psychischen Begleiterkrankungen.
Die MCS wird erst seit einigen Jahren intensiver erforscht, sodass ihr Krankheitsbild, die Diagnostik und mögliche Therapien noch kontrovers diskutiert werden. Auch die genauen Ursachen sind bisher nicht abschließend erforscht, eine vorausgehende längerfristige Disposition gegenüber den später Reaktionen auslösenden oder ihnen verwandten Stoffen gilt jedoch als nicht unwahrscheinlich. Völlig außer Acht gelassen werden verstärkende Wechselwirkungen verschiedener, potentiell kanzerogener Umweltgifte mit hochfrequenten elektromagnetischen Feldern.
Aufgrund der dokumentierten Symptomatik und verbundener Einschränkungen im Alltag, erlauben die Regelungen des Sozialgesetzbuches in §2 SGB IX eine Einstufung der MCS als Behinderung. Entsprechend müssen die speziellen Bedürfnisse von Menschen mit MCS auch vor dem Hintergrund des im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) verbrieften Rechts auf gleichberechtigte Teilhabe und Herstellung von Barrierefreiheit betrachtet werden.
MCS und Laserdrucker – Barrierefreiheit konsequent denken und umsetzen
Als auslösende Umweltstoffe einer Chemikaliensensibilität sind vor allen Dingen Holzschutzmittel, Lösungsmittel, Insektizide, Schwermetalle, Desinfektionsmittel und Duftstoffe bekannt. Der regelmäßige und insofern für eine Anerkennung der MCS relevante Kontakt mit diesen Stoffen beschränkt sich vor allen Dingen auf bestimmte Berufsgruppen, für die der Umgang mit ihnen charakteristisch ist. Unbeachtet bleibt dabei jedoch in vielen Fällen vor allen Dingen der Kontakt mit metallischen Partikeln.
Laserdrucker sind heute ein selbstverständlicher Bestandteil des Arbeitslebens. Zudem finden sie immer weiter Zugang auch in private Haushalte. Hierzu hat insbesondere durch die Corona-Pandemie katalysierte Boom der Arbeit im Homeoffice beigetragen.
„So selbstverständlich wie heute Laserdrucker in jedem gewerblichen Büro, in jeder Behörde und zunehmend im improvisierten Homeoffice in Küche, Wohn- oder Schlafzimmer stehen, so wenig machen sich deren Nutzer Gedanken darüber, was mit dem eigentümlichen Geruch, den viele dieser Geräte verströmen, im Hinblick auf ihre Gesundheit verbunden sein könnte“, erklärt Heike Krüger, Vorstand von nano-Control, Internationale Stiftung. „Für Betroffene einer Multiplen Chemikaliensensibilität ist das mehr als eine abstrakte Gefahr, sondern eine konkrete Belastung, die ihnen die Teilnahme am Arbeitsleben und sogar am öffentlichen Leben unmöglich machen kann. Darüber hinaus kann heute nicht ausgeschlossen werden, dass längerfristiger Kontakt zu den von Laserdruckern ausgestoßenen Nanopartikeln sogar ein Auslöser der MCS ist.“
Im Betrieb eines Laserdruckers werden Ultrafeine (UFP) und Nanopartikel an die Umgebungsluft abgegeben und gelangen über die Atemluft in den menschlichen Körper. Aufgrund ihrer geringen Größe (die Wissenschaft definiert ihre Größe zwischen 1 und 100 nm) gelangen Nanopartikel über die Haut und die Atemwege in den Blutkreislauf und überschreiten auch die wichtige Blut-/Hirnschranke.
Über die Zusammensetzung von Tonerpulver aus Laserdruckern ist wenig bekannt. Hersteller hüten Informationen als Geschäftsgeheimnisse. Die von nano-Control in Analysen nachgewiesen enthaltenen metallischen Partikel, Kohlenstoffe und flüchtigen organischen Verbindungen wurden jedoch bereits in zahlreichen Studien als mutmaßlich toxisch und potenziell karzinogen bewertet. Ihre Bedeutung im Zusammenhang mit einer Multiplen Chemikaliensensibilität wird von offizieller Seite bisher, wie die Erkrankung selbst, weitgehend ignoriert.
„Wir können uns des Eindrucks nicht erwehren, dass verantwortliche Stellen wie das Umweltbundesamt hier ganz bewusst die Augen vor einem Problem mit wachsender Bedeutung verschließen“, mutmaßt Heike Krüger. „Laserdrucker erhalten sogar Unbedenklichkeitsnachweise wie den Blauen Engel, einfach weil der Ausstoß ultrafeiner Partikel hierbei nicht berücksichtigt wird und in unseren Augen deutlich zu hohe Grenzwerte für den Ausstoß von Nanopartikeln angesetzt werden.“
Aus dem Blickwinkel der Barrierefreiheit müssen auch Laserdrucker-Emissionen hinterfragt werden, wenn diese Grund zur Annahme geben, Symptome einer MCS auslösen zu können, die wiederum Betroffenen die Teilhabe am öffentlichen und am Arbeitsleben verwehren. Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) formuliert dahingehend:
„Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können.“2
Im Umkehrschluss bezieht sich Barrierefreiheit nicht allein auf bauliche Barrieren, sondern allgemein auf umweltbedingte Hindernisse, zu denen auch eine vermeidbare Belastung der Umgebungsluft gerechnet werden muss.
nano-Control fordert Barrierefreiheit durch Regelungen für Laserdrucker
Für Menschen mit einer nachgewiesenen Multiplen Chemikaliensensibilität in Verbindung mit von Laserdruckern ausgestoßenen Partikeln ist der Aufenthalt in geschlossenen Räumen eine nach BGG nicht zumutbare Belastung. Die Bedingungen sind hierbei im Homeoffice zusätzlich erschwert und verursachen oft eine dauerhafte Belastung. Außerdem warnt nano-Control vor allen Dingen vor den Gefahren, die für Kinder von Laserdruckern im heimischen Umfeld aber auch in Schulen und anderen Einrichtungen ausgehen.
„Nach unserer Überzeugung haben Laserdrucker und Kopierer im Wohnbereich nichts zu suchen und sollten grundsätzlich kritisch betrachtet werden“, betont Heike Krüger. „Wo nicht vollständig auf sie verzichtet und stattdessen zum Beispiel Tintendrucker eingesetzt werden können, müssen sie in separaten Räumen betrieben und mit geeigneten Filtern ausgestattet werden. Nur so lässt sich gleichzeitig Umwelt- und Gesundheitsschutz umsetzen und dabei die Ziele einer sinnvollen Barrierefreiheit auch für MCS-Erkrankte erreichen.“
Mit einem umfassenden 10-Punkte-Plan für die Innenraumluft und die Umweltmedizin appelliert nano-Control an Verantwortliche in Politik und Gesundheitswesen. Zentrale Forderungen sind hierbei die Umsetzung von Schutzmaßnahmen wie aktiver Aufklärung über die Risiken der Laserdrucker-Emissionen sowie die Einführung von sinnvollen Grenzwerten, verpflichtende Warnhinweise aber auch die Anerkennung von bereits diagnostizierten Folgeschäden und die Entschädigung und Versorgung Betroffener, auch in Hinblick auf die Barrierefreiheit.
„Wir sind uns bewusst und erleben in unserer Arbeit tagtäglich, dass unsere Forderungen bei den Verantwortlichen aus Industrie, Wirtschaft sowie Politik und Verwaltung auf wenig Gegenliebe und leider oft auf taube Ohren stoßen“, erklärt Heike Krüger. „Wir sehen aber auch, dass der Umgang mit dem Problem Laserdrucker-Emissionen viel zu sorglos ist und durch die Realitäten des Arbeitsalltags immer mehr an besorgniserregender Bedeutung gewinnt. Hier muss aktiv gegengesteuert werden, um den berechtigten Bedürfnissen Betroffener gerecht zu werden und dem Entstehen sowie der Ausbreitung neuer Erkrankungen wie der MCS und deren gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Folgen frühzeitig entgegenzuwirken.“
Autor: Florian Mittelmerten, Prime Kontext
Quellen:
1 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), §4
2 § 2 SGB IX Begriffsbestimmungen
Herzlichen Glückwunsch Prof. Michael Braungart – von uns allen
Wenn Du den Ehrenpreis des Deutschen Nachhaltigkeitspreises als „Vater“ des Cradle-to-Cradle-Prinzips nicht verdient hast, wer dann! Wir, die Ehrenamtlichen der Stiftung nano-Control sind stolz, dass wir Dich als Schirmherrn gewinnen konnten. Es ist uns eine Ehre.
Du hast vor fast 30 Jahren dafür gesorgt, dass wir den „richtigen“ Weg eingeschlagen haben und damit die Saat für unsere Arbeit gelegt. Du hast uns geholfen, Wissen zu schaffen. Das Hamburger Umweltinstitut hat zu Beginn Untersuchungen zu den Laserdrucker-Emissionen gemacht. Ein Kreis von Experten entwickelte sich.
Sehr geehrte Frau Bundesumweltministerin Lemke,
sehr geehrter Herr Bundesarbeitsminister Heil,
sehr geehrte Damen und Herren,
innerhalb von nur zwei Jahren haben sich unsere Welt und viele Rahmenbedingungen dramatisch verändert. Wir müssen vieles für uns selbst aber auch besonders für zukünftige Generationen neu denken. Dies betrifft insbesondere auch die Basis- und Rahmenbedingungen für unser aller Leben.
Die Stiftung nano-Control setzt sich seit vielen Jahren satzungsgemäß für die Schaffung von Rahmenbedingungen (Schaffung von gesetzlichen Grenzwerten) zur nachhaltigen Verbesserung der Innenraumluftqualität ein. Unser erklärtes Ziel ist die Vermeidung gesundheitsschädigender Auswirkungen von feinen und ultrafeinen Stäuben und Chemikalien in Innenräumen durch moderne Massentechnologien und Produkte.
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es bis heute keine gesetzlichen Regelungen zur quantitativen und qualitativen Messung und Beurteilung der Innenraumluftqualität.
„Gesundheitsgefahren durch Laserdrucker in Gebäuden sowie Lösungsstrategien“
25 Studenten der Leuphana Universität Lüneburg arbeiteten im Wintersemester 2021/2022 unter der Leitung von Prof. Dr. Michael Braungart an diesem Thema. Während der abschließenden Konferenzwoche im März tauschten sich Studenten mit Dr. Heinz-Jörn Moriske, vormals Geschäftsführer der Innenraumlufthygiene-Kommission beim Umweltbundesamt, im Seminarplenum aus.
Wurde hier endlich ein Paradigmenwechsel eingeläutet?
Prof. Dr. Braungart und Dr. Heinz-Jörn Moriske zeigten Fakten auf, die für eine gute Raumluftqualität wichtig sind und für künftige verpflichtende Regelungen für die Innenraumluftqualität als Basis dienen können. 1
(lifePR) ( Hoya, )
Der Traum vom papierlosen Büro ist zwar nicht ausgeträumt und die fortschreitende Digitalisierung bietet immer mehr Möglichkeiten, um auf Papier zu verzichten, im Alltag werden diese jedoch weiterhin nur sehr begrenzt umgesetzt. Laut einer Studie1 werden in Deutschland pro Tag und Kopf durchschnittlich 26 A4-Seiten bedruckt. Dabei gewinnen Laserdrucker, sowohl im gewerblichen als auch im privaten Einsatz, zunehmend an Bedeutung. Ihre Druckqualität und Leistungsfähigkeit, verbunden mit stetig sinkenden Anschaffungspreisen, können immer häufiger überzeugen. Der verstärkte Trend zur Arbeit im Homeoffice trägt zusätzlich dazu bei, dass Laserdrucker immer mehr private Arbeitszimmer und Wohnbereiche erobern.Der Traum vom papierlosen Büro ist zwar nicht ausgeträumt und die fortschreitende Digitalisierung bietet immer mehr Möglichkeiten, um auf Papier zu verzichten, im Alltag werden diese jedoch weiterhin nur sehr begrenzt umgesetzt. Laut einer Studie1 werden in Deutschland pro Tag und Kopf durchschnittlich 26 A4-Seiten bedruckt. Dabei gewinnen Laserdrucker, sowohl im gewerblichen als auch im privaten Einsatz, zunehmend an Bedeutung. Ihre Druckqualität und Leistungsfähigkeit, verbunden mit stetig sinkenden Anschaffungspreisen, können immer häufiger überzeugen. Der verstärkte Trend zur Arbeit im Homeoffice trägt zusätzlich dazu bei, dass Laserdrucker immer mehr private Arbeitszimmer und Wohnbereiche erobern.
„Ein Bewusstsein für die gesundheitlichen Risiken, die mit der Nutzung eines Laserdruckers verbunden sind, ist in der Bevölkerung leider bisher kaum ausgeprägt“, weiß Heike Krüger, Vorstand von nano-Control, internationale Stiftung. „Vorhandene Bedenken werden in vielen Fällen durch den Blauen Engel als vermeintlicher Unbedenklichkeitsnachweis weggewischt. Wir halten diesen Freibrief für gefährlich und ein falsches Zeichen, das von den tatsächlichen Risiken durch Laserdrucker in Büros, im Homeoffice oder sogar in Kinderzimmern unverantwortlich ablenkt.“
Die von nano-Control erkannte Gesundheitsgefährdung durch Laserdrucker entsteht durch im Druckbetrieb nachgewiesene Feinstaub-Emissionen. Ultrafeine (UFP) und Nanopartikel gelangen in die Umgebungsluft, reichern sich hier an, verteilen sich selbst über getrennte Innenräume und gelangen über die Atemwege in den menschlichen Körper. Die Zusammensetzung dieses Tonerstaubs ergibt sich aus den Inhaltsstoffen des von Laserdruckerherstellern entwickelten Farbmittels. Über die exakte Zusammensetzung dieser Tonerpulver ist öffentlich wenig bekannt. Unstrittig ist jedoch, dass der Toner selber als giftig gekennzeichnet ist. Eine von nano-Control beauftragten aufwendigen Analyse hat bereits 2017 in handelsüblichen Tonern vor allen Dingen metallische Partikel, Carbon Black (Kohlenstoff) sowie flüchtige organische Verbindungen nachgewiesen, die als Nanopartikel und UFP von Laserdruckern an die Raumluft abgegeben werden. Partikeln in einer Größe zwischen 1 und 100 nm (per Definition Nanopartikel) gelangen aufgrund ihrer geringen Größe über die Haut und vor allen Dingen über die Atemwege in den menschlichen Blutkreislauf und überwinden die Blut-/Hirnschranke.
Über die Gefahren dieser Giftstoffe für den menschlichen Organismus wurde bereits viel geforscht und die Diskussion über Toxizität und potenziell kanzerogene (krebserregende) Wirkung wird auf unterschiedlichen Ebenen intensiv geführt.
„Während in anderen Bereichen, wie zum Beispiel der Belastung der durch Diesel-Feinstaub, umfangreiche Maßnahmen ergriffen werden, um Mensch und Umwelt zu schützen, scheint sich die Gefahr in Innenräumen dem Interesse der Verantwortlichen weitgehend zu verschließen“, erklärt Heike Krüger. „Der Blaue Engel ist in unseren Augen aktuell auf jeden Fall nicht geeignet, angemessen mit den Risiken durch Laserdrucker umzugehen.“
Mit dem Blauen Engel kennzeichnet das Umwelt Bundesamt Produkte, die nach eigener Bewertung „die Umwelt wenig belasten und dabei hohe Ansprüche zum Schutz der Gesundheit erfüllen“.2 Laserdruckgeräte erhalten den Blauen Engel, wenn sie maximal 350 Milliarden Nanopartikel ab einer Größe von 7 nm in einer Druckzeit von 10 Minuten ausstoßen. Die Zusammensetzung der oft problematischen Chemikalien ist bis heute nicht vollständig bekannt.
„Diese Kriterien vernachlässigen nicht nur die Gefahren durch vermeintlich geringe Konzentrationen, sie ignorieren auch deutlich kleinere und deshalb potenziell viel gefährlichere ultrafeine Partikel kleiner 7 nm vollständig“, betont Heike Krüger „Diese Teilchen sind nachweislich in der Lage, ungehindert über die Atemwege ins Gehirn zu gelangen. Ob und in welchem Umfang sie von Laserdruckern erzeugt werden, wird aber schlicht nicht geprüft. Wir halten dies für grob fahrlässig und unverantwortlich und insofern den Blauen Engel für das falsche Signal.“
Darüber hinaus kritisiert nano-Control die Vergabepraxis beim Blauen Engel. Einerseits dürfe eine Auszeichnung nicht mit einer laut nano-Control dringend erforderlichen übergreifenden regelmäßigen Kontrolle, Überwachung und sinnvollen Vorschriften verwechselt werden, andererseits befasse sich das Umweltbundesamt in Gestalt des Blauen Engels ausschließlich mit Neugeräten. Die große Zahl an Geräten im Einsatz, die älter als fünf Jahre sind, bleiben gänzlich unbeachtet.
„Studien befassen sich mit Staubsaugern, Toastern, Kerzenbrand und Bratdämpfen. Holzöfen müssen auch noch nachträglich mit Feinstaubfiltern ausgestattet werden und in Städten werden Umweltzonen eingerichtet“, beschreibt Heike Krüger die Aktivitäten des Umweltbundesamtes und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin im Hinblick auf die Feinstaubbelastung. „Laserdrucker dagegen stehen weiterhin in Büros, Wohnzimmern und Kinderzimmern und die eigentlich zuständigen Behörden belassen es bei Empfehlungen, versperren sich aber offensichtlich seit mehr als 15 Jahren der dringend erforderlichen Erforschung potenzieller Gefahren. Es gibt bis heute keine technischen Regeln für diese Geräte.“
Im Rahmen ihrer Arbeit dokumentiert nano-Control auch die Fälle gesundheitlich Betroffener. Inzwischen sind fast 4.000 Fälle bei der Stiftung verzeichnet, die einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Feinstaub aus Laserdruckern und Erkrankungen bis hin zu Todesfällen nahelegen. Seitens der Behörden wird diese Verbindung weitgehend bestritten oder als nicht nachgewiesen bezeichnet, eine weiterführende Untersuchung jedoch offensichtlich nicht angestrebt.
Mit ihrem „10-Punkte-Plan für die Innenraumluft und die Umweltmedizin“ will nano-Control die zuständigen Stellen für das Thema sensibilisieren und Rahmenbedingungen für den Umgang mit dem Risikofaktor Laserdrucker schaffen. Dabei hoffen die Verantwortlichen der internationalen Stiftung auf stärkere Resonanz als diese von Verantwortlichen in der Vergangenheit gezeigt wurde. So wurde beispielsweise die Annahme einer von insgesamt 5.000 Bürgerinnen und Bürgern unterzeichnete Petition unter dem Titel „Schlimmer als Asbest“ seitens der zu diesem Zeitpunkt amtierenden Bundesumweltministerin Barbara Hendricks verweigert.
Solange die Behörden keine Regelungen treffen, empfiehlt bzw. fordert nano-Control:
Link zur Pressemitteilung auf lifePR
Link zur Pressemitteilung auf Bundesverband Deutscher Stiftungen
Liebe Stifter, Förderer und Paten, liebe Teammitglieder, liebe Freunde und Leser!
Das Jahr 2021 stand leider wiederum unter dem Einfluss der Corona-Pandemie. Wir bedanken uns bei allen Aktiven für ihren außerordentlichen Einsatz unter den ungewöhnlichsten Bedingungen.
Wir bedanken uns ganz besonders bei unseren Partnern und Paten Tesa SE und Riensch + Held. Ihre Unterstützung ist für uns und unsere Arbeit außerordentlich wichtig, denn auch sie arbeiten an dem Ziel, die Innenraumluft von Schadstoffen zu befreien. Es zeigt sich heute mehr als jemals zuvor die existenzielle Notwendigkeit für alle Menschen, die Atemluft besonders auch in Innenräumen rein zu halten und Luftschadstoffe bestmöglich zu reduzieren. Dies gilt gerade auch in Bezug auf den SARS-COV2-Virus, denn der Virus nutzt auch Laserdrucker-Emissionen als Transportweg von Mensch zu Mensch.
Wir als Stiftung arbeiten weiter daran, Politik, Wissenschaft, den Bildungssektor, die Medien wie auch die Bevölkerung direkt zu informieren, um verbindliche, gesetzlich verankerte Regeln für die Qualität der Innenraumluft und damit den notwendigen Gesundheitsschutz zu erreichen. Sie helfen uns mit Ihrem Beitrag maßgeblich bei dieser Arbeit .
Vielen Dank für das entgegengebrachte Vertrauen.
Die Mitglieder des Förderkreises sichern uns verlässlich die Basis für die kontinuierliche Arbeit, die wir satzungsgemäß ausführen. Viele von Ihnen sind selbst schwer erkrankt und es ist sicherlich für viele von Ihnen nicht einfach, diesen Beitrag zu leisten. Wir sehen dieses außergewöhnliche Engagement und bedanken uns dafür von Herzen.
Wir danken Euch
Botschafterin : Schauspielerin Inez Bjørg David
Schirmherr : Prof. Michael Braungart
Gründer und wissenschaftlicher Leiter des
Hamburger Umweltinstituts und
Professor an der Leuphana Universität Lüneburg
Sehr geehrte Damen und Herren,
endlich gibt es Möglichkeiten, auf der Basis gut durchdachter Konzepte und Aktionen die Ansteckungsgefahr durch Coronaviren deutlich zu reduzieren und somit eine bessere Kontrolle der Ausbreitung zu ermöglichen.
Das Problem schwebt drinnen! – Indoor Air Quality und Open Air
Die Aerosolforscher öffnen uns die Augen, wenn wir dies denn auch sehen und erkennen wollen. Die Innenraumlufthygiene braucht unser Augenmerk und bietet uns endlich eine Chance die Infektionsspirale zu stoppen. Hier können wir proaktiv Rahmenbedingungen verändern und sind nicht mehr nur zum Reagieren auf sich ständig verändernde Zahlen und Virenmutationen verurteilt.
Sind wir des schnellen Lernens, des daraus folgenden Reagierens und der entsprechenden Anpassung auf diese neuen Gegebenheiten nicht mehr fähig?
An die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland Dr. Angela Merkel
Den Bundespräsidenten Dr. Frank-Walter Steinmeier
Die Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen der Länder
Die Bundesumweltministerin Svenja Schulze
Den Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
Die Gesundheitsminister und Gesundheitsministerinnen der Länder
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel, sehr geehrter Herr Bundespräsident Dr. Steinmeier, sehr geehrte Frau Schulze, sehr geehrter Herr Bundesminister Spahn, sehr geehrte Damen und Herren Ministerpräsidenten, sehr geehrte Damen und Herren,
die Corona Pandemie hält uns Menschen weltweit seit mehr als einem Jahr in Atem. Tagtägliche Meldungen bezüglich der Gefahren verunsichern uns mehr und mehr. Die Vielzahl der unterschiedlichen Regelungen lassen unser Land zunehmend ermüden.
Wir möchten Ihnen die neuesten Erkenntnisse aus der Wissenschaft in einem Übersichtspapier der Stiftung nano-Control überbringen. Internationale Forschung, auch aktuell aus der Aerosolforschung zeigt die Problematik bezogen auf die in den Innenräumen üblicherweise vorhandenen Partikeln und den SARS-CoV-2 Viren auf.
nano-Control, Internationale Stiftung
c/o Heike Krüger, Vorstand
Zum Hägerdorn 13
27318 Hoya
Deutschland
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