Konsequenzen

Gesundheitsschädigungen sind grundrechtswidrig und strafbar

Beim aktuellen Stand der Forschung sind Toner und Emissionen aus Laserdruckern und Kopiergeräten dringend verdächtig, gesundheitsschädigend zu sein.

Leben und Gesundheit sind als Grundrecht des Menschen auf körperliche Unversehrtheit gem. Artikel 2.1 Grundgesetz geschützt. Gesundheitsschädigungen durch Toner und Druckeremissionen sind also grundrechtswidrig und bei schuldhaften Verhalten strafbar. Bei fahrlässigem Handeln kann die Gesundheitsschädigung von Menschen gem. § 223, 230 StGB strafbar sein, bei direktem oder indirektem Vorsatz gem. § 224 StGB sogar als gefährliche Körperverletzung mit einem Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

Verpflichtung zum Schutz der Menschen

Das Grundgesetz und das in der EU geltende Vorsorgeprinzip verpflichten die Verantwortlichen in Politik und Behörden, auf Gesundheitsgefahren frühzeitig zu reagieren. Das ist die späte Lehre aus dem Asbestskandal. Die Bundesregierung hat die Bevölkerung unverzüglich zu schützen. Dies gilt ganz besonders für

  • empfindliche Personengruppen, wie Asthmatiker, Allergiker, Kinder Schwanger und Krebspatienten.
    In Arztpraxen und Kliniken ist im Bereich von Patienten auf Laserdrucker zu verzichten.
  • stark belastete Personen, wie Servicetechniker, Mitarbeiter in Copyshops und im Recycling sowie in der Produktion.

Die Raumluft ist gesetzlich zu schützen.

Die Druckerindustrie hat Geräte, die Tonerpartikel freisetzen, zurückzurufen.

Hilfe für die Betroffenen

Die Geschädigten haben Anspruch auf geeignete therapeutische Maßnahmen und menschenwürdige Behandlung.

Die Verursacher und die Versicherer für Berufskrankheiten haben für Schäden Wiedergutmachung zu leisten.

Die Neutralität von Gutachtern ist gesetzlich zu gewährleisten.

Weiterer Forschungsbedarf

Darüber hinaus hat die Bundesregierung, wie seit 2007 von namhaften Forschern und Instituten gefordert, die Risiken durch eine multizentrische humane Expositionsstudie und weitere Untersuchungen unter Beteiligung der Betroffenen umfassend  aufzuklären. Dies betrifft insbesondere auch die Krebsgefahr sowie neurotoxische und allergene Wirkungen. Auch geeignete therapeutische Maßnahmen sind zu entwickeln.