Foto: Zutritt verboten – Gebäudeabriss

Im Jahr 1900 begann mit der Patentierung von Eternit der industrielle Boom von Asbest, das später in über 3.000 Produkten eingesetzt wurde. Schon im selben Jahr war die Asbestose als Krankheit entdeckt worden.

1943 wurde Lungenkrebs als Folge von Asbestbelastungen als Berufskrankheit anerkannt, aber erst 1993 wurde Asbest in Deutschland und 2005 EU-weit verboten. Bis heute sterben weltweit Menschen qualvoll an den Folgen von Asbest. Die deutschen Berufsgenossenschaften befürchten bis zu 20.000 Todesfälle bis zum Jahr 2020. Die Dunkelziffer dürfte weit höher liegen.

Wir meinen, aus Schaden sollte man klug werden und für Schäden müssen die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Der Prozess vor einem Turiner Gericht gegen die Inhaber der Firma Eternit dauerte über zwei Jahre. Am 13.02.2012 verurteilte es die Angeklagten für den Tod von etwa 3.000 Menschen zu je 16 Jahren Haft und 250 Millionen Euro Entschädigungen. Nach Überzeugung des Gerichtes verursachten die beiden eine Umweltkatastrophe und missachteten die Sicherheit in den italienischen Eternit-Fabriken. 2014 wurde das Urteil wegen Verjährung aufgehoben. – Die Menschen sterben immer noch.

Späte Lehren auf frühe Warnungen“ heißt eine Falldokumentation des Umweltbundesamtes.

2 Kommentare

Trackbacks & Pingbacks

  1. […] mit unseren Lebensgrundlagen und damit mit unserem Menschenrecht auf Leben und Gesundheit, wie Asbest, Holzschutzmittel, Feinstaub und Nanopartikel aus Laserdruckern sowie der Umgang damit, sind nicht […]

Kommentare sind deaktiviert.