Heike Krüger vor dem Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg

Laserdrucker-Emissionen enthalten Stoffe, die als gentoxische Humankarzinogene eingestuft werden. Wir fordern vom Europa-Parlament verbindliche Grenzwerte und Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung auch für den Innenraum.

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Über 4.000 Samsung-Drucker nach Krebserkrankungen verschrottet

Es war schon dumm gelaufen, dass Samsung-Drucker ausgerechnet durch Krebserkrankungen an Gerichten im November 2013 in Niedersachsen in Verdacht gerieten und dann bei Überprüfung auch noch mit höchsten Partikelemissionen „glänzten“ und die Sache öffentlich wurde. Was eigentlich ein Fall für den Staatsanwalt gewesen wäre, führte dann nur zur Verschrottung von über 4.000 Samsung-Druckern vom Typ ML-3410 bei Polizei und Justiz, für rund 1,3 Millionen Euro zu Lasten der Staatskasse. Die Laserdrucker wurden durch moderne Tintenstrahldrucker ersetzt, aus Gründen der gesundheitlichen Vorsorge, wie Innenminister Boris Pistorius vor dem Landtag auf eine Kleine Anfrage zu Recht vertrat.

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Die Bundesregierung weist erstmals auf schwere Gesundheitsgefahren durch Ultrafeinpartikel aus Laserdruckern hin. nano-Control begrüßt die späte Einsicht und fordert angesichts von Millionen betroffenen Bürgern mit einer Petition konkrete Maßnahmen, insbesondere den Schutz des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit, entsprechend dem geltenden Vorsorgeprinzip!

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Die Bundesregierung

2014 warnte die Bundesregierung noch vor Feinstaub aus Laserdruckern. Das zuständige Bundesumweltministerium und die zuständigen Bundesoberbehörden Umweltbundesamt (UBA), Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) verweigern aktuell Gespräche und die Beteiligung der Betroffenen, nehmen den Stand der Forschung nicht zur Kenntnis, berufen sich auf ihre Kommissionen, die maßgeblich von Industrieinteressen beeinflusst sind und verstricken sich immer mehr in Widersprüche. Weiterlesen

Der Blaue Engel für Laserdrucker und Kopierer schützt laut Umweltbundesamt nicht vor Schädigungen.

Laserdrucker und Kopierer mit Blauem Engel sind leider keine Lösung.

  • Mit dem Umweltzeichen RAL-UZ 171 begrenzt das Umweltbundesamt seit 2014 zwar erstmals auch die Emission ultrafeiner Partikel, allerdings auf 350 Milliarden Partikel in zehn Minuten, ohne zu wissen, um was es sich dabei handelt und wie die Emissionen wirken.
  • Gifte werden nur als konstitutionelle Bestandteile verboten, sind aber dennoch im Toner enthalten. Die Emissionen werden nur bei TVOC, Benzol, Styrol, Ozon und Staub begrenzt.
  • Tatsächlich werden bei Toneranalysen regelmäßig Nickel, Kobalt, Chrom, Titan, Aluminium und sogar Arsen, Blei und Strontium nachgewiesen.
  • Der Prüfwert ist nicht medizinisch abgeleitet und gilt nicht für Großgeräte über 250 l. Der Prüfwert entspricht auch nicht dem Stand der Technik, denn Tintenstrahldrucker haben kaum Emissionen und auch einige Laserdrucker liegen um den Faktor 1.000 darunter.

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https://www.youtube.com/watch?v=GlDcNp2TOEY

[Quelle: youtube.com]

Toner und Emissionen aus Laserdruckgeräten – eine ernste Gesundheitsgefahr!

Nach Angaben der EU-Kommission sterben in Europa jährlich über 300.000 Menschen an Feinstaubbelastungen. Feinstäube sind von der WHO als krebserregend eingestuft und kommen laut Bundesregierung auch aus Laserdruckern und Kopierern. Tatsächlich können diese Geräte, die heutzutage fast allgegenwärtig sind, auch in Arztpraxen, Krankenhäusern, Kurkliniken und Apotheken, die Raumluft und die Gesundheit enorm belasten. Weiterlesen

Foto: Zutritt verboten – Gebäudeabriss

Im Jahr 1900 begann mit der Patentierung von Eternit der industrielle Boom von Asbest, das später in über 3.000 Produkten eingesetzt wurde. Schon im selben Jahr war die Asbestose als Krankheit entdeckt worden.

1943 wurde Lungenkrebs als Folge von Asbestbelastungen als Berufskrankheit anerkannt, aber erst 1993 wurde Asbest in Deutschland und 2005 EU-weit verboten. Bis heute sterben weltweit Menschen qualvoll an den Folgen von Asbest. Die deutschen Berufsgenossenschaften befürchten bis zu 20.000 Todesfälle bis zum Jahr 2020. Die Dunkelziffer dürfte weit höher liegen.

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Kennen Sie die Gefahr?

  • Das internationale Krebsforschungsinstitut der WHO hat 2013 Feinstaub als krebserregend eingestuft. Die Bundesregierung erklärt am 23.4.2014 „Feinstaub entsteht auch durch Laserdrucker und Kopierer“. Die Feinstaubgrundbelastung in deutschen Büros liegt über dem EU- Außengrenzwert von 50 μg/m3. Wenn draußen Fahrverbote drohen, werden in den Büros die Drucker erst eingeschaltet. Laserdrucker emittieren laut amtlicher Messungen bis zu 7,6 Milliarden Partikel pro Seite, darunter metallische Nanopartikel.
  • Toner für Laserdruckgeräte sind Feinstäube und lungengängige Ultrafeinstäube, die regelmäßig mit gefährlichen Schadstoffen, z.B. Metallen belastet sind. Die winzigen Partikel wurden schon in Lungenzellen und sogar im Bauchfell entdeckt.
  •  Internationale Studien zeigen, dass Toner und Emissionen aus Laserdruckgeräten schon nach kurzer Zeit Entzündungen, allergische Reaktionen und zellschädigenden oxidativen Stress auslösen können. Sogar gesunde Menschen reagieren nach kurzen Belastungen. Nach 200 Seiten traten sogar gentoxische Effekte an menschlichen Lungenzellen auf. Dies kann zu Krebs führen!

Der Verbraucher erfährt von alledem nichts und ist den ungefilterten Emissionen schutzlos ausgeliefert. Grund genug sich zu schützen!

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