Beiträge

In der Fachzeitschrift Sicherheitsbeauftragter 09/2026 ist der Artikel Drucker im Büro- Blinder Fleck im Arbeitsschutz von Carsten Magiera (Sicherheitsingenieur, Sachverständiger für Arbeitssicherheit, Arbeits- und Gesundheitsschutz) veröffentlicht worden, indem auf die Gefahren von Ultrafeinstaub hingewiesen wird, da für ultrafeine Partikel (UFP) derzeit weder in Deutschland noch auf EU-Ebene verbindliche gesundheitsbezogene Grenzwerte gibt. Fazit: Im Arbeitsschutz gilt daher weiterhin das Vorsorgeprinzip. Die Exposition gegenüber UFP sollte so weit wie möglich minimiert werden.

Blinder Fleck im Arbeitsschutz

Das Schlimmste für mich ist…

Sabine, 40, Mutter im Jahr 2014 (Name geändert)

… als ich Blut spuckte und meine kleine Tochter mich fragte, ob ich nun sterben müsse. Ich bekam panische Angst.

Weiterlesen

Sehr geehrte Frau Bundesumweltministerin Lemke,

sehr geehrter Herr Bundesarbeitsminister Heil,

sehr geehrte Damen und Herren,

 

innerhalb von nur zwei Jahren haben sich unsere Welt und viele Rahmenbedingungen dramatisch verändert. Wir müssen vieles für uns selbst aber auch besonders für zukünftige Generationen neu denken. Dies betrifft insbesondere auch die Basis- und Rahmenbedingungen für unser aller Leben.

Die Stiftung nano-Control setzt sich seit vielen Jahren satzungsgemäß für die Schaffung von Rahmenbedingungen (Schaffung von gesetzlichen Grenzwerten) zur nachhaltigen Verbesserung der Innenraumluftqualität ein. Unser erklärtes Ziel ist die Vermeidung gesundheitsschädigender Auswirkungen von feinen und ultrafeinen Stäuben und Chemikalien in Innenräumen durch moderne Massentechnologien und Produkte.

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es bis heute keine gesetzlichen Regelungen zur quantitativen und qualitativen Messung und Beurteilung der Innenraumluftqualität.

Weiterlesen