Antwort im Auftrag der Bundeskanzlerin am 18. September 2017 Angela Merkel

 

Sehr geehrte Frau Krüger,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Ihr Anliegen ist nachvollziehbar, weil sich die Menschen in Mitteleuropa heute durchschnittlich 90 Prozent der Zeit in Innenräumen aufhalten. Sie sind dort vielen Substanzen ausgesetzt – nicht alle sind gesundheitlich unbedenklich.

Die Bundesregierung ist sich dessen bewusst und hat gehandelt. So wurde der Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) eingerichtet, der bundeseinheitliche, gesundheitsbezogene Richtwerte für Schadstoffe in der Innenraumluft festlegt. In dieser Arbeitsgruppe arbeiten Expertinnen und Experten des Bundes und der Länder zusammen. Die Geschäftsstelle führt das Umweltbundesamt (UBA).
Auf der Grundlage toxikologischer Untersuchungen hat der AIR für eine Reihe von gesundheitsschädlichen Substanzen Innenraumrichtwerte abgeleitet. Als Richtwert I (RW I) gilt dabei die Raumluftkonzentration einer Substanz, bei deren Erreichen oder Unterschreiten selbst nach lebenslanger Belastung keine gesundheitlichen Wirkungen zu erwarten sind (Vorsorgewert). Der RW II bezeichnet den Wert, bei dessen Überschreiten sofortiges Handeln zur Minimierung der Raumluftbelastungen erforderlich ist (Eingreifwert).
Anhand dieser Richtwerte lässt sich im Einzelfall abschätzen, ob bestimmte Schadstoffkonzentrationen gesundheitlich bedenkliche Werte erreichen und Maßnahmen nötig sind. Das UBA hat auf seiner Internetseite eine Liste aller Innenraumrichtwerte eingestellt und bietet dazu auch Informationsveranstaltungen an.

Weitere Hinweise finden Sie hier:

Informationen des Ausschusses für Innenraumrichtwerte
http://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/kommissio…
Schwerpunkte 2017: Jahrespublikation des Umweltbundesamtes
http://www.umweltbundesamt.de/publikationen/schwerpunkte-…
Fachgespräch „Gesundheitliche Bewertung der Innenraumluftqualität“ am 15. September 2017
http://www.umweltbundesamt.de/service/termine/fachgesprae…
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Die Frage

Sehr geehrte Frau Heike Krüger,

Ihr Beitrag auf „Direkt zur Kanzlerin!“ mit dem Titel „Schutz der Innenraumluft“ wurde als Top-Beitrag ausgewählt und bereits zur Beantwortung weitergeleitet!

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http://direktzu.de/kanzlerin/messages/schutz-der-innenraumluft-82114

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Mit freundlichen Grüßen=

3 Kommentare
  1. Heike Krüger
    Heike Krüger sagte:

    Die Bundesregierung ist sich dessen bewusst und hat gehandelt. Ein Ausschuss war die Lösung. Den Herstellern wird nun nach 5 Jahren Weiterentwicklung der Geräte noch weitere Zeit gewährt.

  2. Richtwerte, keine Grenzwerte
  3. Festlegung nach Gewicht für ultraleichte oder Nanoteilchen, die diese Grenzen nie erreichen werden.
  4. Hygienische Betrachtungen von toxischen Stoffen.
  5. Keine Wahrnehmung internationaler Studien. Stand des Wissens in Deutschland ist 10 Jahre alt.
  6. Aha
    Aha sagte:

    Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
    sehr geehrte Damen und Herren,

    mit großer Verwunderung habe ich die Antwort auf die Anfrage zum Thema „Schutz der Innenraumluft“ gelesen. Ich bin mir nicht sicher, ob Sie die Fragestellung nicht richtig verstanden haben, oder ob es zu den Gepflogenheiten des Bundeskanzleramtes gehört, bereits bestehende Standardtexte aus dem Internet zu kopieren und auf Ihrer Homepage als Antwortschreiben zu präsentieren. Fakt ist, Ihre Ausführungen beantworten mit keinem Satz die Fragestellung. Auch finde ich es ganz beachtlich, dass netterweise Links angegeben werden, leider hier mit einem völlig falschen Datum (Einladung zum Fachaustausch am 15.09.2017). Richtig für den Link muss es lauten: 15.09.2016.
    Ebenso kann ich keinen Nutzen aus einem Link über einen Einladungsflyer aus dem Jahre 2016 erkennen – also für eine Veranstaltung, die bereits stattgefunden hat. Wo sind die Fakten bzw. Ergebnisse hierzu? Gemeint haben Sie sicher den 11.09.17.

    Zudem gebe ich zu Bedenken, dass in den nun vom UBA verzeichneten Grenzwerten Gewicht/m³ angegeben werden. Bei den Emissionen aus Laserdruckern handelt sich u.a. aber auch um Ultrafeinstäube. Hier sagt das UBA in einer Veröffentlichung aus dem Jahr 2013 (74/2013) ganz klar, dass eine gravimetrische Messmethode für Ultrafeinstäube nicht angewendet werden darf. Vielmehr ist eine anzahlbasierte Messmethode zum Beispiel mit einem Kondensationspartikelzähler anzuwenden. Finden Sie es nicht fahrlässig, lediglich eine Tabelle mit den Richtwerten, die nicht die Ultrafeinstäube betreffen, zu veröffentlichen?

    Entgegen Ihrer Antwort handelt es sich nicht um Grenzwerte der NO2-Konzentrationen in den Innenräumen, sondern vielmehr um Feinstäube bzw. Ultrafeinstäube und Nanopartikel, wie sie durch Emissionen in den Innenräumen durch Laserdrucker entstehen. Ich verstehe nicht, wie es hier seitens Ihrer Behörde zu einer Verwechslung des angefragten Sachverhalts kommen kann. Sind den Mitarbeitern Ihres Hauses die gesundheitlichen Risiken der Ultrafeinstäube / Toner so wenig vertraut, dass sie sich zu einem komplett anderen Sachverhalt äußern, oder handelt es sich tatsächlich um mangelnde Fachkompetenz?

    • Wo bleibt ihre gesetzlich vorgegebene Verpflichtung zur Gesundheitsprävention und zur lückenlosen Aufklärung von Gesundheitsgefahren, wo bleibt der Schutz der Bevölkerung?

    • Wo bleibt die Aufklärung der Verbraucher, der Nutzer von Laserdruckern im Allgemeinen, insbesondere von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Besonderen, wenn diese den gesundheitsgefährdenden Emissionen über Monate und Jahre tagtäglich ausgesetzt sind?

    • Warum gibt es keine klaren gesetzlichen Vorgaben und Gefahrenhinweise zur Schädlichkeit der Laserdruckeremissionen?

    • Warum gibt es in den Städten Umweltzonen und im Büro nicht? Da ist der Laserdrucker der Dieselmotor und die Mitarbeiter sind unfreiwillig die Filter.

    • Warum werden die weltweiten Studien z.B. von Harvard oder Freiburg zum Thema gefährliche Emissionen aus Laserdruckern nicht beachtet?

    Kann es sein, dass kommerzielle Überlegungen – wie so oft – , der drohende Verlust von Arbeitsplätzen sowie der damit verbundene Wegfall von Steuereinnahmen, welche von den Druckerherstellerfirmen erwirtschaftet werden, seitens Ihres Hauses für wichtiger erachtet werden als der Gesundheitsschutz der Bevölkerung ?

    Inwieweit den Herstellern von Laserdruckern, z.B. Samsung (Süd-Korea) oder Kyocera ( Japan) im Wege einer freiwilligen Selbstverpflichtung die gesundheitliche Unbedenklichkeit ihrer Geräte auf dem europäischen und insbesondere auf dem deutschen Markt überlassen werden darf, zeigt sehr deutlich der aktuelle Dieselskandal. Untätigkeit und mangelnde Kontrolle der staatlichen Aufsichtsbehörden ermuntern geradezu zu Manipulation und Falschangaben.

    Sehe ich hier etwa klare Parallelen zum Holzschutz oder ganz explizit den Asbestfällen? Die Betroffenen müssen noch heute klagen und kämpfen (wenn Sie es noch erleben), damit sie entschädigt werden! Das sind Menschen, die nur ihre Arbeit gemacht und ihren Beitrag zur deutschen Wirtschaft geleistet haben. Wiederholt sich die Geschichte mit den Erkrankten durch Laserdruckeremissionen?

    Auch ich bin eine Betroffene. Meine Gesundheit ist ruiniert. Jahrelanger schwarzer oder blauer Husten, nach jedem Arbeitstag im Büro haben ihre Spuren hinterlassen. Meine Arbeit kann ich nicht mehr verrichten.

    • Anerkennung einer Berufserkrankung? Fehlanzeige!
    • Anerkennung einer Schwerbehinderung? Fehlanzeige!
    • Übernahme der teuren Behandlungskosten? Fehlanzeige!

    Sagen Sie mir doch bitte, was soll eine Mutter ihrer kleinen Tochter antworten, wenn sie schwer hustet, schwarze Stäube ins Waschbecken spuckt, dabei fast erstickt und die kleine Tochter ängstlich fragt, ob die Mama nun sterben müsse! Ich habe nur meine Arbeit gemacht und muss nun unverschuldet mit schweren gesundheitlichen Folgen leben.

    Nach meiner Einschätzung haben sich die für die Gesundheitsaufsicht zuständigen staatlichen Stellen bezüglich der gesundheitlichen Brisanz der in Laserdruckern verwendeten Ultrafeinstäube / Toner täuschen lassen. Bis auf den heutigen Tag haben sie die Toxizität bzw. die gesundheitsschädigenden Auswirkungen unterschätzt und den Gesundheitsschutz vernachlässigt.

    Aufklärung zu diesem Thema ist wohl nicht erwünscht. Daher nochmals mein Appell: Bitte beachten Sie die weltweiten Studienergebnisse!!!! Unternehmen Sie endlich etwas! Qualifizierte Fachkräfte wie ich, werden bei Berufskrankheit einfach fallen gelassen.

    Es wäre doch sehr wünschenswert, wenn nun mal eine adäquate, fachlich und sachlich korrekte Antwort auf die Fragestellung erfolgen würde, vielleicht ja nun einmal durch Fachpersonal und ohne Standardschreiben abgewimmelt und für dumm verkauft zu werden.

    Es grüßt Sie freundlich

    Aha

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