Der Blaue Engel für Laserdrucker und Kopierer schützt laut Umweltbundesamt nicht vor Schädigungen.

Laserdrucker und Kopierer mit Blauem Engel sind leider keine Lösung.

  • Mit dem Umweltzeichen RAL-UZ 171 begrenzt das Umweltbundesamt seit 2014 zwar erstmals auch die Emission ultrafeiner Partikel, allerdings auf 350 Milliarden Partikel in zehn Minuten, ohne zu wissen, um was es sich dabei handelt und wie die Emissionen wirken.
  • Gifte werden nur als konstitutionelle Bestandteile verboten, sind aber dennoch im Toner enthalten. Die Emissionen werden nur bei TVOC, Benzol, Styrol, Ozon und Staub begrenzt.
  • Tatsächlich werden bei Toneranalysen regelmäßig Nickel, Kobalt, Chrom, Titan, Aluminium und sogar Arsen, Blei und Strontium nachgewiesen.
  • Der Prüfwert ist nicht medizinisch abgeleitet und gilt nicht für Großgeräte über 250 l. Der Prüfwert entspricht auch nicht dem Stand der Technik, denn Tintenstrahldrucker haben kaum Emissionen und auch einige Laserdrucker liegen um den Faktor 1.000 darunter.

nano-Control hat bereits 1.300 schriftliche Meldungen von Betroffenen registriert, die Drucker mit Blauem Engel nutzen und gesundheitliche Probleme berichten. Dutzende betreffen auch schon den neuen Blauen Engel RAL-UZ 171. (Stand 2016)

Das Verhalten des Umweltbundesamt (UBA)

2009
  • 2009 hat das UBA noch erklärt, keinen Blauen Engel für Produkte zu vergeben, die Nanopartikel freisetzen, solange die Risiken nicht geklärt sind.
2013
  • Laut Einschätzung des UBA von 2013 würden Dreiviertel aller Geräte diese Werte nicht einhalten. Produkte mit Blauem Engel werden nicht auf Einhaltung der Werte kontrolliert.
2015
  • Das UBA räumte im Januar 2015 auf öffentliche Kritik wegen der Verleihung des Deutschen Nachhaltigkeitspreises an den japanischen Druckerhersteller Kyocera ein, dass Risiken bei Produkten mit Blauem Engel nicht ausgeschlossen werden können.
  • Das UBA spricht sich 2015 erstmals gegenüber der Industrie für den Einbau von Filtern aus.
  • Das UBA verweigerte nano-Control 2015 per Widerspruchsbescheid die Angabe der tatsächlich gemessenen Emissionswerte von Produkten mit Blauem Engel und hält den Verbrauchern damit in rechtswidriger Weise eine wichtige Information zur Auswahl besonders emissionsarmer Geräte vor.

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