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Die gemeinnützige Stiftung nano-Control, Internationale Stiftung fordert verpflichtende Regeln für den Betrieb von Toner basierten Drucksystemen „Laserdrucker“ zur nachhaltigen Verbesserung der Luftqualität in Innenräumen (IAQ).

 (Hoya, )

Das Menschenrecht auf saubere Atemluft gilt auch für Atemluft im Innenraum.

„Die Luftverschmutzung ist das größte umweltbedingte Gesundheitsrisiko in Europa und hat erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheit der europäischen Bevölkerung, insbesondere in städtischen Gebieten.“ European Environment Agency (EEA)

Die ehrenamtlich arbeitende nano-Control, Internationale Stiftung sowie die Vorgängerorganisation, die Bürgerinitiative ITG engagieren sich seit 30 Jahren für ein lebenswichtiges Thema, den Schutz der Atemluft im Innenraum, denn wir brauchen saubere, gesunde Luft zum Atmen. Atmen heißt Leben!

Wir verbringen mehr als 90 % unserer Lebenszeit im Innenraum. Die Stiftung nano-Control hat im Laufe von 25 Jahren Meldungen von 4.000 Menschen aufgenommen, die die Ursache einer persönlichen Erkrankung durch die Exposition gegenüber ultrafeinen Emissionen aus Laserdruckern und -kopierern für sich erkannt haben. Sie suchten häufig über Jahre nach Ursachen für ihre multiplen gesundheitlichen Beschwerden und sind teilweise schwerstkrankt. Das ehrenamtliche Team unterstützt Betroffene unermüdlich mit dem Wissen aus vielen Jahren der Beratung. Ein Schwerpunkt der Beratung liegt bei auf den Möglichkeiten der Vermeidung im persönlichen Umfeld.

Die Luftqualität wird beim Betrieb von Laserdruckern in Innenräumen durch den Ausstoß von Milliarden ultrafeiner Partikel schon bei einer Seite Druck massiv belastet und verschlechtert. Tonerbasierte Laserdruckgeräte und -kopierer sind eine ubiquitäre Technik und stellen laut internationalen Studien eine relevante Quelle für Belastungen der Innenraumluftqualität dar. In Deutschland befinden sich ca. 20 Millionen Geräte Büros und öffentlich zugänglichen Räumen. Weltweit gibt es kaum gesetzliche Regulierungen für die Innenraumluftqualität (IAQ), die sich mit der Konzentration von Innenraum-Schadstoffen befassen.

Im Laufe der Pandemie gelangten die Laserdrucker durch die Einrichtung von Home-Offices zunehmend auch in Privaträume. Das Umweltbundesamt informierte 2014, dass Laserdrucker nie in Kinder- und Schlafzimmern aufgestellt werden sollen. Bis heute gibt es aber keine verpflichtenden Regelungen für das Aufstellen und die Handhabung dieser technischen Geräte.

Auch die Computer Bild berichtete sehr aktuell am 16.12.2023 unter dem Titel „Schnell, brilliant, günstig und gesundheitsschädlich?“ über die möglichen Gefahren durch die Emissionen aus Laserdruckgeräten.

Link Computer-Bild Bericht

Schutz der Kinder ist unsere Pflicht! Gesunde, aktive Kinder sind unsere Zukunft!

Kinder sind besonders betroffen von den Emissionen aus Laserdruckern, die aus ultrafeinen Partikeln, elektrostatisch aufgeladenen Metallteilchen, flüchtigen organische Verbindungen (VOC), polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) und vielen weiteren Schadstoffen bestehen. Die Entwicklung unserer Kleinsten kann durch den unbekannten Schadstoffmix winzig kleiner Stoffe nachhaltig gestört werden. Untersuchungen dazu gibt es nicht!

Diese für uns unsichtbaren ultrafeinen Partikel, die so klein sind, dass sie sich tief in der Lunge festsetzen und in den Blutkreislauf gelangen, können auch die Blut-/Hirnschranke überwinden und jede Zelle unseres Körpers direkt erreichen. „Der Zusammenhang zwischen der langfristigen Exposition gegenüber ultrafeinen Partikeln und dem high sensitivity C-reactive Protein (hs-CRP), einem Blut-Biomarker für kardiovaskuläre Gesundheit, unterstreicht die Rolle der ultrafeinen Partikel in der komplexen Mischung der Luftverschmutzung und ihr entzündliches Potenzial.“ Pilz et al. 2018

Wissenschaftlicher Vergleich zu Toastern und anderen Haushaltsgeräten

Seit der Jahrtausendwende informiert die Stiftung nano-Control und vorher auch schon die ITG die  Berufsgenossenschaften, Behörden sowie die Politik zu Risiken und Wirkung der Emissionen aus Laserdruckern auf Verbraucher / Betroffene. Untersucht wurden in dieser Zeit die Wirkung von Emissionen aus Haushaltsgeräten und Kerzenabbrand mit dem Ergebnis, die Emissionen aus einem Toaster ähneln angeblich denen eines Laserdruckers.

nano-Control: Wir sagen der Wissenschaft, der Vergleich mit dem Toaster hinkt. Bei dem Toast handelt es sich um ein kontrolliertes Lebensmittel, dessen Emissionen für den Menschen beim bestimmungsgemäßen Gebrauch keinen oder allenfalls geringen Schaden anrichten. Kein Mensch toastet 8 Stunden jeden Tag über Jahre oder Jahrzehnte!

Die VBG Berufsgenossenschaft fand im Jahr 2001 keinen wissenschaftlichen Nachweis einer durch Tonerstäube hervorgerufenen Erkrankung. Die Stiftung nano-Control hat mittlerweile mit 120.000,00 € aus Spendengeldern Forschung in Deutschland unterstützt. Der Staat hatte zugesagt weitergehende Forschungen zu forcieren, diese wurden dann aber nicht durchgeführt, für uns in der Sache nicht nachvollziehbar.

„Plastik war einmal fantastisch“

„Das Xerographische Verfahren ist wohl die drittgrößte Money-making-Idee in der Geschichte der Menschheit, gleich nach Religion und Zinseszins.“ Allan Fluharty 2005

In den ersten Jahren gab es wenige Probleme mit den Laserdruckern. Die Inhaltsstoffe waren grober Natur. Es gab nur wenige, sehr teure Geräte, um deren Gefahren man sich durchaus bewusst war. Druckerräume wurden abgeklebt. Mitarbeiter waren eingewiesen.
Die Älteren unter uns erinnern sich häufig noch an oft schlierige, nicht gleichmäßige Kopien.

Mit der Nanotechnologie öffneten sich um die Jahrtausendwende Türen für die Hersteller. Das Druckergebnis verbesserte sich immens. Die winzigen Partikel ließen sich exakt drucken und sie waren nahezu unsichtbar auch in der Umgebungsluft verteilt. Die Geräte wurden massentauglich. Aktuellen Schätzungen zur Folge gibt es ca. 1 Milliarde Laserdruckgeräte auf unserem Planeten.

Zusammensetzung der Inhaltsstoffe ist ein „Tanz auf Messers Schneide“

Der Herstellerverband BITKOM teilt mit, dass „Tonerzubereitungen den Sicherheitsstandards in der Europäischen Union entsprechen. […]
Gemäß den verbindlichen Einstufungskriterien für Zubereitungen der Europäischen Union (Richtlinie 1999/45/EG) sind Toner für Laserdrucker sowie Kopier-und Multifunktionsgeräte der in BITKOM organisierten Originalhersteller im Allgemeinen nicht als gefährlich, das heißt insbesondere nicht als giftig, krebserzeugend, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend, sensibilisierend oder ätzend eingestuft.“

Die Stiftung nano-Control weist daraufhin, dass die Tonergemische auch aus Polymeren bestehen und diese im Chemikaliengesetz REACH in der EU geregelt sind. 2005 warnten Vertreter des EGB und DGB: „Aus Arbeitsschutzsicht bedenklich ist die zumindest einstweilige Herausnahme der Polymere aus der Registrierungspflicht.“

„Die im Handel befindlichen Toner bestehen hauptsächlich aus einem Polymer (z. B. Polyester, Epoxid-Harze) als Matrix und farbgebenden Pigmenten (bei schwarzen Tonern ist das Industrieruß). Die elektrostatische Aufladung wird durch eine Reihe von Zuschlagstoffen beeinflusst, damit ein exakter Druck erzeugt werden kann.“ Quelle BGRCI

Die Stiftung nano-Control weiß, dass diese Gemische aus Mikro- und Nanoplastikteilchen sowie  verschiedenster Chemikalien wie Metallen, z.B. Fe (Eisen), Al (Aluminium), Ag (Silber), As (Arsen), Au (Gold), Cd (Cadmium), Co (Kobalt), Cu (Kupfer), Cr (Chrom), Fe (Eisen), Hg (Quecksilber), Mn (Mangan), Ni (Nickel), Pb (Blei), Pd (Palladium), Sb (Antimon), Si (Silizium), Sn (Zinn), Sr (Strontium), Ti (Titan), Zn (Zink), Zirkonium, Tellur, Wolfram, Tantal und noch weiterer bestehen.

Aus einem aktuellen Sicherheitsdatenblatt eines Laserdrucker-Herstellers: „Obwohl Toner kein Wassertoxin ist, können Mikroplastik eine physikalische Gefahr für Wasserlebewesen darstellen und sollte nicht in Abflüsse, Abwasserkanäle oder Wasserwege gelangen.“
Quelle: Sicherheitsdatenblatt A-18 Xerox Toner Schwarz 2022

Chemische sowie metallische Zusatzstoffe haben neben einem perfekten Druckbild auch die funktionelle Aufgabe, Schimmeln und Rosten zu verhindern, die Fließfähigkeit zu verbessern und dienen z.B. u.a. auch als Weichmacher. Untersuchungen von Emissionen ergaben u.a. endokrine Disruptoren, wie Organozinn-Verbindungen (DBT und TBT) und Bisphenol-A, polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs), flüchtige organische Verbindungen (VOCs) Phthalate, flüchtige halogenierten Verbindungen usw.

Indoor Air Quality und internationale Wissenschaft

Durch die Corona-Pandemie ist die Welt auf das Thema Innenraumluft besonders aufmerksam geworden und hat die Bedeutung der Luftqualität für die menschliche Gesundheit, das Wohlbefinden, die Produktivität und das Lernen neu erkannt. Chinesische Wissenschaftler entdeckten in einer Klinik in Wuhan, dass der Corona-Virus die aufgeladenen Laserdruckerpartikel als Transportmittel nutzt, der Weg von Mensch zu Mensch. Die Wissenschaft hat intensiv geforscht zum Verhalten und Wirkung von Aerosolen und Partikeln im Innenraum.

Eine internationale Expertengruppe unter der Leitung der QUT (Queensland University of Technology) zieht ein Fazit und fordert Ende März 2024 die weltweite Einführung von Normen für die Luftqualität in Innenräumen.

Wir müssen das Bewusstsein dafür schärfen, dass Innenraumluft wichtig ist. Viele Innenräume sind öffentliche Räume, in denen der Einzelne wenig Kontrolle über die Qualität der Luft hat, die er einatmet. […] Mit der Einführung von Normen für die Luftqualität in öffentlichen Gebäuden wird das Recht derjenigen anerkannt, die diese Gebäude nutzen, ein sicheres und gesundes Umfeld zu erwarten, so wie man auch Vertrauen in die Lebensmittelhygiene oder die Brandschutzbestimmungen haben sollte.
Quelle: Mandating indoor air quality for public buildings Cath Noakes, the paper’s co-author and Professor of Environmental Engineering for Buildings, University of Leeds. 28.03.2024

Mehr als 40 Wissenschaftler unter deutscher Beteiligung haben sich zusammengeschlossen und empfehlen die Festlegung von Grenzwerten für drei wichtige Schadstoffe in Innenräumen: Kohlendioxid (CO2), Kohlenmonoxid (CO) und lungengängiger PM2,5 – Partikel – sowie rechtlich verbindliche Regeln für Luftwechselraten.

Paradigmenwechsel zur Innenraumluftqualität im Kontext von Pandemie, Arbeitsschutz und Klimawandel: Wir brauchen ein Umdenken in Bezug auf den Umgang und die Regeln für die  Innenraumluft.

Die bisherigen Maßnahmen in Deutschland, in Bezug auf die Begrenzung der Emissionen aus Laserdruckern über die Zertifizierung des Blauen Engels haben nach Meinung der Stiftung nano-Control keinesfalls den notwendigen Effekt zum Schutz der Menschen erreicht. Nur die neueste Generation nach heutigem innovativstem, technischem Stand erhalten die Zertifizierung des Blauen Engels „aufgrund besonderer Emissionsarmut“.

Millionen dieser Geräte stoßen weiterhin Milliarden winzig kleine, für uns nicht sichtbar, gefährliche Partikel aus und belasten unsere Atemluft im Innenraum. Berufsgenossenschaften vermitteln, dass es „keine besondere Gesundheitsgefährdung beim bestimmungsgemäßen Umgang mit den untersuchten Geräten“ gibt.

Den bestimmungsgemäßen Umgang laut Gebrauchsanweisung der Hersteller kontrolliert niemand. Raumluftmessungen, um Gefahren zu erkennen, sind bis heute keine Pflicht. Defekte Geräte werden nicht getauscht, nach dem Motto: Wo kein Kläger, da kein Richter?

Das einzig Spürbare für uns ist der Geruch. Riecht es irgendwie chemisch oder metallisch, sind Schutzvorkehrungen in jedem Fall vonnöten!

Wenn die Erfordernisse der menschlichen Gesundheit mit gesundheitlichen Erfordernissen anderer Lebewesen in Konflikt geraten, müssen die gesundheitlichen Bedürfnisse des Menschen Vorrang erhalten. Wenn jedoch ein komfortabler Lebensstil die Nachhaltigkeit von natürlichen Lebensgrundlagen gefährdet, ist dem Schutz des lebenserhaltenden Ökosystems der Vorrang.
Quelle: Das Recht auf gesunde Innenraumluft. Bericht über WHO-Tagung | Bilthoven, Niederlande | 15. – 17. Mai 2000

Der Markt regelt alles?

Analysen des Druckertonermarktes zeigen, dass sich Hersteller nur schwer auf den Verbraucherschutz- und Umweltbedingungen unterwerfen können. Es herrschen die Gesetze des Marktes zur Expansion und Gewinnoptimierung. Strenge staatliche Vorschriften für VOC-Emissionen können das Branchenwachstum bremsen – Verschiedene internationale Regulierungsbehörden wie die FDA, OSHA, EU und andere haben Vorschriften und Richtlinien für die Verwendung von Tonern zur Produktverpackung in der Lebensmittel- und Pharmaindustrie erlassen, um die Qualität zu erhalten oder die schädlichen/toxischen Auswirkungen von flüchtigen organischen Verbindungen, die in Lebensmittel- und Pharmaprodukte emittiert werden, auf den Menschen und die Umwelt insgesamt zu mindern. Dieser Trend wird sich wahrscheinlich fortsetzen und könnte ein großes Hindernis für die Expansion des globalen Druckertonermarktes darstellen. Die Einführung alternativer Materialien mit technologischen Fortschritten könnte jedoch dazu beitragen, dieses Hindernis zu überwinden.“ Global Market Insights (GMI)

Stiftung nano-Control: Unsere Empfehlungen müssen Pflicht werden!

Neben dem Lüften, dem Einsatz von Filtern, Messungen der Raumluft und Nutzung von Reinigungsgeräten, hilft effektiv die tonerbasierten Laserdruckgeräte in separaten Räumen mit autarker Zu- und Abluft aufzustellen. Empfehlungen zu diesem Vorgehen gibt es auf internationaler Ebene zuhauf.
Den effektivsten Schutz hat der Tausch gegen alternative Technik wie Tintenstrahldrucker, wie es bis heute Behörden bereits zu Zehntausenden mit Laserdruckern gemacht haben.
Dies ist weniger belastend für die Innenraumluft, kann Geld sparen und man tun auch gleich etwas für den Klimaschutz: Sie sparen 90 % Strom und damit CO2.

Neben der energetischen Betrachtung von Gebäuden müssen Innenräume, auch im Kontext des Klimawandels in der Zukunft Schutzräume für die Menschen sein, mit sauberer Luft, auf die wir uns verlassen können: denn Atmen, heißt Leben!

Menschenrecht auf saubere Luft – auch im Innenraum!

Durch gesetzliche Regelungen der Luftqualität erhalten Menschen ein Recht auf eine sichere und gesunde Umgebung im Innenraum. Das Recht auf saubere Luft ist seit 2022 ein durch die Vereinten Nationen verbrieftes Menschenrecht und gilt natürlich gleichermaßen für die Innenraumluft.

Die EU hat strengere Grenz- und Zielwerte für 2035 zur Verbesserung der Luftqualität beschlossen, im Einklang mit den Luftqualitätsrichtlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Ultrafeine Partikel – unsichtbar und alle Barrieren durchbrechend!

Die Stiftung nano-Control ist sich sicher, dass noch ein weiterer Punkt betrachtet werden muss, denn die forschenden Wissenschaftler haben einen bis heute wissenschaftlich nicht vollständig untersuchten Aspekt bisher nicht eingeschlossen. Die noch viel kleineren Partikel PM1 und PM0,1. Diese Partikel überwinden alle Barrieren, auch die Blut-/Hirnschranke. Warnungen von  Wissenschaftlern müssen beachtet werden, denn hier gilt das Vorsorgeprinzip.

„Luftverschmutzung ist eine stille Epidemie, und PM0.1 ist vielleicht der leiseste aller Schadstoffe.“ (Schraufnagel 2020). 

Inzwischen entwickelt sich ein Konsens in der Wissenschaft, dass ultrafeine Partikel (UFP) systemische Schäden verursachen und tief in das Lungengewebe, den Blutkreislauf, das Gehirn und fast alle anderen Organe eindringen. Diese Partikel lösen Entzündungen aus und stören das Immunsystem. Eine Wissenschaftlerin kam bei einer Untersuchung der Wirkung von Laserdrucker-Emissionen zu folgender Erkenntnis:

„Es gibt vor allem eine Gruppe, von der ich denke, dass sie es wissen sollte: schwangere Frauen. Denn wenn viele dieser Gene einmal verändert sind, werden sie über die Generationen weitergegeben. Es geht nicht nur um Sie.“ (Nancy Lan Guo, West Virginia University 2020)

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ab 2025 – Atemluft kann Barriere sein!

Die Barrierefreiheit für sensibilisierte Menschen in Innenräumen in Deutschland, besonders für vulnerable Gruppen ist nicht gewährleistet. Schwerbehinderte Menschen werden ausgegrenzt von Besuchen von Arztpraxen, Apotheken, Kliniken, Bildungseinrichtungen, Kindergärten, Schulen und  kulturellen Einrichtungen.

Kreislaufwirtschaft Toner und Kartuschen – „Cradle-to-Grave“-Prozess

Bezugnehmend auf eine angebliche Kreislaufwirtschaft zieht die Stiftung nano-Control das Fazit, dass es sich dabei weitestgehend um einen „Cradle-to-Grave“-Prozess handelt. Das Material geht hauptsächlich in Form von neuen Rohstoffen ein und tritt hauptsächlich als nicht verwertbarer Abfall wieder aus. Weltweit verbrauchen Laserdrucker und Kopierer jährlich ca. 1,2 Milliarden Tonnen Toner, wovon große Mengen am Ende die Umwelt belasten!

Es handelt sich um vorrangig festen Abfall, der bei der Verarbeitung am Ende der Nutzung entsteht. Das bedruckte Papier ist im abfalltechnischen Sinn eigentlich „Sondermüll“ aufgrund der Metalle und chemischen Belastung. Dies gilt möglicherweise auch für recyceltes Papier! Nur etwa jede 4. Tonerkartusche wird wiederverwendet, 6 von 10 Tonerkartuschen landen somit im Hausmüll, wo es bis zu 450 Jahre dauert, bis die Kunststoff-Druckerpatronen abgebaut sind; einige Bestandteile brauchen 1.000 Jahre bis sie zersetzt sind. Quelle superpatronen.de

Eigentlich ist die Hausmüllentsorgung der Kartuschen unter Bußgeldandrohung verboten. Resttoner ist nicht recyclebar. Es wird angenommen, dass weltweit riesige Mengen Mikro- und Nano-Plastik- sowie metallische Feinstaubpartikel aus den Druckern in die Atemluft und die Umwelt unwiederbringlich feinstverteilt werden.

Lieferkette ist ein „schmutziges Geschäft“

Auch entlang der Lieferkette des Prozesses zur Herstellung des Toners und der befüllten Tonerkartuschen bis hin zur Nutzung durch den Endverbraucher sowie der Handhabung und Entsorgung der Kartuschen als auch bei der Belastung der Atemluft im Innenraum durch ultrafeine Partikel handelt es sich um ein staubiges, man könnte auch sagen „schmutziges, Geschäft“.

Klimaziel „ZERO EMISSION“ – Chancen nutzen und auf den Innenraum erweitern

Die Stiftung nano-Control schätzt für Deutschland bei einem Technik Change von derzeit 20 Millionen Laserdruckern gegen Tintenstrahldrucker eine Energieersparnis von etwa 1 Terrawattstunde pro Jahr bei einem Gesamtverbrauch von 550 Terrawattstunden pro Jahr in unserem Land.

Neben der CO2-Ersparnis für die alte, verstaubte Technik gibt es einen relevanten Nebeneffekt: die Gesundheit der Menschen, die sich nachweislich umgehend verbessern kann, denn Feinstaub macht nachweislich krank!

Produktivitätssteigerung –Human Ressources nicht verschwenden!

Die Stiftung nano-Control stellt klar, dass sich rechtliche Auflagen positiv auswirken können auf die Gesundheit, die Kreativität und schlussendlich auf die Produktivität von Arbeitnehmern, die sich in der Nähe von Laserdruckern und -kopierern aufhalten.

Unternehmen nutzen zur Messung verschiedener Indikatoren HR-KPIs. (Key Performance Indicators sind Kennzahlen, mit denen die Leistung in bestimmten Bereichen eines Unternehmens gemessen wird.)

Durch solche Analysetools könnten auch positive Effekte von sauberer, unbelasteter Luft für die Mitarbeiter dargestellt werden. Probieren Sie es einfach aus!

Nachgewiesen ist, dass Feinstaub und somit auch der aus Laserdruckern, gesundheitliche Auswirkungen hat, u.a. Reizungen der unteren und oberen Atemwege, Asthma, COPD, Lungenkrebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Bluthochdruck, Schlaganfall, Thrombosen, Verschlechterung der Hirnleistung.

Autor
Heike Krüger, Vorstands-Vorsitzende
nano-Control, Internationale Stiftung

 

Zeit, dass sich was dreht: einfache Maßnahmen verbessern deutlich die Innenraumluftqualität im Büro und Home-Office

 

„Gesundheitsgefahren durch Laserdrucker in Gebäuden sowie Lösungsstrategien“

 

25 Studenten der Leuphana Universität Lüneburg arbeiteten im Wintersemester 2021/2022 unter der Leitung von Prof. Dr. Michael Braungart an diesem Thema. Während der abschließenden Konferenzwoche im März tauschten sich Studenten mit Dr. Heinz-Jörn Moriske, vormals Geschäftsführer der Innenraumlufthygiene-Kommission beim Umweltbundesamt, im Seminarplenum aus.

 

Wurde hier endlich ein Paradigmenwechsel eingeläutet?

 

Prof. Dr. Braungart und Dr. Heinz-Jörn Moriske zeigten Fakten auf, die für eine gute Raumluftqualität wichtig sind und für künftige verpflichtende Regelungen für die Innenraumluftqualität als Basis dienen können. 1

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