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In der Fachzeitschrift Sicherheitsbeauftragter 09/2026 ist der Artikel Drucker im Büro- Blinder Fleck im Arbeitsschutz von Carsten Magiera (Sicherheitsingenieur, Sachverständiger für Arbeitssicherheit, Arbeits- und Gesundheitsschutz) veröffentlicht worden, indem auf die Gefahren von Ultrafeinstaub hingewiesen wird, da für ultrafeine Partikel (UFP) derzeit weder in Deutschland noch auf EU-Ebene verbindliche gesundheitsbezogene Grenzwerte gibt. Fazit: Im Arbeitsschutz gilt daher weiterhin das Vorsorgeprinzip. Die Exposition gegenüber UFP sollte so weit wie möglich minimiert werden.

Blinder Fleck im Arbeitsschutz

Die gemeinnützige nano-Control, Internationale Stiftung fordert verpflichtende Regeln für die Atemluft im Innenraum sowie für die Aufstellung und den Betrieb ubiquitärer Toner-basierter Drucksysteme „Laserdrucker und Kopierer“ zur nachhaltigen Verbesserung der Luftqualität in Innenräumen.

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