Beiträge

Die Stiftung nano-Control kämpft für das Recht auf gesunde Luft in Innenräumen. Dass diese auch einen Aspekt der Barrierefreiheit darstellt, ist kaum bekannt. Deshalb fordert nano-Control mehr Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit Laserdruckern.

„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.“1

Diese Definition des Behindertengleichstellungsgesetzes bildet die Grundlage für wachsende Anstrengungen von Politik und Wirtschaft, Arbeitsplätze und Lebensräume insgesamt so zu gestalten, dass sie ausnahmslos von jedem Menschen bestimmungsgemäß und ohne Einschränkungen nutzbar sind.

In der allgemeinen öffentlichen Wahrnehmung beschränken sich die Anstrengungen zur Herstellung von Barrierefreiheit auf sichtbare Maßnahmen wie Fahrstühle und Rollstuhlrampen sowie Leit- und Informationssysteme für Blinde und Gehörlose. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass diese einerseits im Alltag für jedermann sichtbar sind und andererseits Menschen mit Behinderungen des Bewegungsapparates, des Gehörs oder der Sehfähigkeit den erkennbar größten Teil der rund acht Millionen in Deutschland als schwerbehindert anerkannten Menschen darstellen. Der Verlust von Gliedmaßen sowie andere Funktionseinschränkungen des Bewegungsapparates oder Taub- und Schwerhörigkeit sowie Sehbehinderungen sind jedoch nur einige der heute bereits als Merkmale einer Schwerbehinderung anerkannter Gründe. Neben bereits umfassend erforschten überwiegend organischen Erkrankungen gewinnen Umweltkrankheiten immer mehr an Bedeutung und werden in zunehmendem Maße im Hinblick einer Bewertung als Behinderung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) diskutiert.

Weiterlesen

Sehr geehrte Frau Bundesumweltministerin Lemke,

sehr geehrter Herr Bundesarbeitsminister Heil,

sehr geehrte Damen und Herren,

 

innerhalb von nur zwei Jahren haben sich unsere Welt und viele Rahmenbedingungen dramatisch verändert. Wir müssen vieles für uns selbst aber auch besonders für zukünftige Generationen neu denken. Dies betrifft insbesondere auch die Basis- und Rahmenbedingungen für unser aller Leben.

Die Stiftung nano-Control setzt sich seit vielen Jahren satzungsgemäß für die Schaffung von Rahmenbedingungen (Schaffung von gesetzlichen Grenzwerten) zur nachhaltigen Verbesserung der Innenraumluftqualität ein. Unser erklärtes Ziel ist die Vermeidung gesundheitsschädigender Auswirkungen von feinen und ultrafeinen Stäuben und Chemikalien in Innenräumen durch moderne Massentechnologien und Produkte.

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es bis heute keine gesetzlichen Regelungen zur quantitativen und qualitativen Messung und Beurteilung der Innenraumluftqualität.

Weiterlesen

Zeit, dass sich was dreht: einfache Maßnahmen verbessern deutlich die Innenraumluftqualität im Büro und Home-Office

 

„Gesundheitsgefahren durch Laserdrucker in Gebäuden sowie Lösungsstrategien“

 

25 Studenten der Leuphana Universität Lüneburg arbeiteten im Wintersemester 2021/2022 unter der Leitung von Prof. Dr. Michael Braungart an diesem Thema. Während der abschließenden Konferenzwoche im März tauschten sich Studenten mit Dr. Heinz-Jörn Moriske, vormals Geschäftsführer der Innenraumlufthygiene-Kommission beim Umweltbundesamt, im Seminarplenum aus.

 

Wurde hier endlich ein Paradigmenwechsel eingeläutet?

 

Prof. Dr. Braungart und Dr. Heinz-Jörn Moriske zeigten Fakten auf, die für eine gute Raumluftqualität wichtig sind und für künftige verpflichtende Regelungen für die Innenraumluftqualität als Basis dienen können. 1

Weiterlesen